Pistenrettung Erstversorgung
Pistenrettung darf keine Zwangsmessung verlangen. Wir beraten zur Verweigerung.
Polizei und Pistenrettung haben enge Befugnisse zur Alkoholkontrolle. Wir erklären StPO-Eingriffe und Verweigerungsfolgen.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
Auf der Piste fehlt eine generelle Atemluftbefugnis wie im Straßenverkehr. Erst ein strafrechtlicher Verdacht eröffnet StPO-Maßnahmen.
Maßgebend sind § 88 StGB fahrlässige Körperverletzung und § 81 StGB Begehung in Berauschung. Daraus folgt das Recht zur Beweisaufnahme im Spital.
Drei Fragen klären Verdacht Beweis und Folgen.
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Akteur und Anlass entscheiden über die Befugnis.
Pistenrettung darf keine Zwangsmessung verlangen. Wir beraten zur Verweigerung.
Wir verteidigen gegen den Vorwurf nach §§ 88 81 StGB. Beweisanlass und StPO-Maßnahmen sind zu prüfen.
Die StPO lässt Blutabnahme bei Verdacht zu. Wir prüfen Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit.
Die Pistenrettung kann zur Erstversorgung Auskunft verlangen. Eine zwingende Alkoholmessung gehört nicht zu ihren Befugnissen.
Polizei darf bei Verdacht nach §§ 88 81 StGB ermitteln. Die StPO erlaubt Untersuchung und Blutabnahme im Spital.
Eine Atemluftverweigerung auf der Piste ist nicht wie im KFG sanktioniert. Sie kann aber als belastendes Indiz gewertet werden.
Bei späterer Klage drohen Mitverschuldensquoten. Versicherungen kürzen Leistungen bei erkennbarer Alkoholisierung.
Sofortmaßnahmen:
Nein. Eine Zwangsmessung ist nicht vorgesehen. Pflichtangaben zur Erstversorgung sind möglich.
Bei Verdacht nach §§ 88 81 StGB greifen StPO-Befugnisse. Dazu zählt eine Blutabnahme im Spital.
Sie ist nicht wie im KFG strafbar. Sie kann jedoch als Indiz gegen Sie wirken.
Mitverschulden und Versicherungsleistungskürzungen. Bei Verletzung Dritter steigt das Risiko deutlich.
Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
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