Ersatzleistung und Saisonkarte vergleichen
Vergleichen Sie Zeitraum, Gebiet, Zugang und praktische Nutzbarkeit der Ersatzleistung mit der gekauften Saisonkarte.
Nächster Schritt: Sperrbescheid, Betreiberangebot, Saisonkarte und Ihre Antwort sichern.
Behördliche Sperre des Skigebiets und Saisonkarte: Rückzahlung, Ersatzleistung und die Bedeutung von § 1447 ABGB prüfen.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
Wird ein Skigebiet durch eine behördliche Anordnung vorübergehend oder für den Rest der Saison geschlossen, kann die Nutzung einer Saisonkarte teilweise oder vollständig ausfallen. Ob daraus eine Rückzahlung folgt, hängt vom Vertrag, der Sperrdauer, der bisherigen Nutzung und einer möglichen Ersatzleistung ab.
§ 1447 ABGB ist der zentrale Ausgangspunkt für eine durch einen Zufall unmöglich gewordene Leistung. Die Bestimmung führt bei einer bloß zeitweisen Sperre aber nicht automatisch zu einer bestimmten Quote. Dafür muss der konkrete Leistungsumfang der Saisonkarte geprüft werden.
Beantworten Sie zwei Fragen. Die Auswertung zeigt die wichtigsten Unterlagen und die passende nächste Prüfung.
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Dauer und verbleibende Nutzungszeit bestimmen die weitere Vertragsprüfung.
Vergleichen Sie Zeitraum, Gebiet, Zugang und praktische Nutzbarkeit der Ersatzleistung mit der gekauften Saisonkarte.
Nächster Schritt: Sperrbescheid, Betreiberangebot, Saisonkarte und Ihre Antwort sichern.
Bei einer vorübergehenden Sperre kommt es auf die nicht nutzbare Zeit und den tatsächlichen Leistungsumfang an. Eine Rückzahlung lässt sich nicht pauschal aus dem Preis ableiten.
Nächster Schritt: Beginn und Ende der Sperre, Nutzungsdaten und Vertragsbedingungen festhalten.
Bei einer Sperre bis zum Saisonende ist zu prüfen, welcher Teil der vereinbarten Nutzung noch offen war und ob eine Ersatzleistung angeboten wurde.
Nächster Schritt: behördliche Anordnung, Saisonkalender, Nutzungsnachweise und Betreiberkommunikation sammeln.
Am Anfang steht die genaue behördliche Anordnung. Sie sollte erkennen lassen, welches Gebiet, welche Anlagen und welcher Zeitraum betroffen sind. Eine Schließung des gesamten Skigebiets ist anders zu bewerten als die Sperre einzelner Bereiche.
Danach ist die Saisonkarte zu lesen. Leistungsbeschreibung, Gültigkeitszeitraum, Gebiet, Ausschlüsse und Regelungen für Betriebsunterbrechungen zeigen, welche Nutzung vereinbart war. Eine behördliche Schließung ist von einer freiwilligen Betriebspause, einer einzelnen technischen Störung und einem persönlichen Verhinderungsgrund abzugrenzen.
Nach § 1447 ABGB hebt der zufällige gänzliche Untergang einer bestimmten Sache die Verbindlichkeit auf. Der Grundsatz gilt auch, wenn die Erfüllung aus einem anderen Zufall unmöglich wird. Wer bereits etwas zur Erfüllung erhalten hat, muss es so zurückstellen oder vergüten, dass daraus kein Gewinn aus dem Schaden des anderen entsteht.
Für eine Saisonkarte bedeutet das: Ist die vereinbarte Nutzung wegen der behördlichen Sperre tatsächlich nicht mehr möglich, ist die nicht erbrachte Leistung abzurechnen. Die Norm beantwortet jedoch nicht von selbst, wie eine Saisonkarte in Tagen, Zeiträumen oder Nutzungswerten aufzuteilen ist. Diese Einordnung hängt von Vertrag und tatsächlichem Verlauf ab.
Bei einer vorübergehenden Sperre ist zunächst der Zeitraum der Nichtnutzbarkeit festzustellen. Zu vergleichen sind die verbleibende Saison, die bisherige Nutzung und die Bedeutung des gesperrten Gebiets für die gekaufte Karte. Eine anteilige Rückzahlung kann in Betracht kommen, wenn ein klar abgrenzbarer Teil der Leistung nicht erbracht wurde.
Ein Ersatzangebot verändert die Prüfung. Ein anderer Zugang, eine spätere Gültigkeit oder eine Umbuchung kann den Ausfall ganz oder teilweise ausgleichen. Entscheidend sind die konkrete Reichweite, die praktische Nutzbarkeit und die vertragliche Grundlage. Ein Gutschein sollte deshalb im Vergleich zur geschuldeten Leistung beurteilt werden.
Sichern Sie die behördliche Anordnung, die Mitteilung des Skigebiets, die Saisonkarte, die Buchungsbestätigung und den Zahlungsbeleg. Halten Sie Beginn und Ende der Sperre sowie die tatsächlich nutzbaren Tage fest. Screenshots aus der Betreiber-App und gespeicherte Internetseiten können den Öffnungsstatus dokumentieren.
Für die Rückzahlungsprüfung braucht es außerdem das konkrete Angebot des Betreibers. Bewahren Sie Nachrichten zu Ersatzgebiet, Verlängerung, Umbuchung und Gutschein auf. Schreiben Sie klar, welche Leistung ausgefallen ist und welche Lösung Sie verlangen. Bei einem zusätzlichen Personenschaden gelten andere Fragen; dazu finden Sie Informationen zur Abfindung nach einem Skiunfall und zur Beweissicherung nach einem Sturz im Kinderland.
Wichtig: Eine behördliche Skigebietssperre ist ein eigener Vertragssachverhalt. Dieser Beitrag behandelt keine Verletzung, keinen Liftunfall, keinen Online-Widerruf eines Skipasses und keine persönliche Verhinderung an der Nutzung.
Nein. Entscheidend sind Sperrdauer, bisherige Nutzung, Leistungsumfang der Saisonkarte und eine mögliche Ersatzleistung.
§ 1447 ABGB ist der Ausgangspunkt für eine durch Zufall unmöglich gewordene Leistung. Bei einer kurzen Sperre muss zusätzlich der tatsächliche Ausfall festgestellt werden.
Das lässt sich nur anhand des Vertrags, des Gutscheinangebots und der konkreten Ersatzleistung beurteilen. Vergleichen Sie Zeitraum, Gebiet und Nutzbarkeit.
Senden Sie Saisonkarte, Zahlungsbeleg, Sperrinformation, betroffenen Zeitraum und eine kurze Darstellung der Nutzung. Bewahren Sie Originale und Kommunikation auf.
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