Arbeitsunfall prüfen
Bei engem Bezug zum gemeinsamen Programm ist eine Meldung als Arbeitsunfall zu prüfen.
Skiunfall beim Betriebsausflug: Wann ein Arbeitsunfall naheliegt, welche Versicherungen greifen und wann private Eigenverantwortung überwiegt.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
Ein Betriebsausflug auf Ski ist privat und beruflich zugleich. Genau deshalb ist nach einem Unfall zu klären, ob noch ein innerer Zusammenhang zur betrieblichen Veranstaltung besteht.
Die Einordnung entscheidet über Sozialversicherung, mögliche Ansprüche gegen Dritte und den Umgang mit Unfallmeldungen gegenüber Arbeitgeber und Versicherung.
Drei kurze Antworten zeigen, welche Spur zuerst geprüft werden sollte.
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Ihre Antwort entscheidet, welche Prüfung zuerst sinnvoll ist.
Bei engem Bezug zum gemeinsamen Programm ist eine Meldung als Arbeitsunfall zu prüfen.
Bei freier Freizeitgestaltung kann der betriebliche Zusammenhang fehlen. Dann zählen private Versicherungen stärker.
Bei Kollision mit Dritten bleiben Schadenersatz und Beweissicherung zentral, unabhängig vom Betriebsausflug.
Ein Arbeitsunfall setzt mehr voraus als die bloße Anwesenheit von Kollegen. Entscheidend ist der innere Zusammenhang zur betrieblich organisierten Veranstaltung.
Gemeinsames Programm, Weisungen, Zeitplan und Teilnahmeerwartung sprechen eher für Betriebsbezug. Frei gewählte private Aktivitäten außerhalb des Programms sprechen eher dagegen.
Die sozialversicherungsrechtliche Einordnung beantwortet nicht automatisch, wer zivilrechtlich haftet. Bei einer Kollision bleibt die Sorgfalt des anderen Skifahrers zu prüfen.
Zusätzlich kommen private Unfallversicherung, Reiseversicherung und Haftpflichtversicherung des Gegners in Betracht. Diese Ebenen sollten parallel und fristwahrend bearbeitet werden.
Praktisch: Melden Sie den Unfall nicht nur mündlich. Sichern Sie Programm, Einladung, Uhrzeit, Ort und die konkrete Aktivität, bei der der Sturz passiert ist.
Nein. Entscheidend ist der Zusammenhang zur betrieblichen Veranstaltung.
Ja, wenn ein Arbeitsunfall möglich ist. Dokumentation erleichtert die spätere Einordnung.
Ja, wenn dessen Sorgfaltsverstoß den Unfall verursacht hat.
Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
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