SKIRECHT
Pistenunfälle

Solo-Sturz ohne Zeugen. Wer trägt die Beweislast?

Beim Solo-Sturz auf der Piste muss der Verletzte die Pflichtverletzung beweisen. Wir erklären Indizien und Sachverständigenbeweis.

Ihr Rechtsanwalt, persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle

Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

3. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ein Solo-Sturz ohne Zeugen stellt Verletzte vor ein schwieriges Beweisproblem. Ohne Indizien droht die Klagsabweisung.

Nach § 1295 ABGB muss der Verletzte die Pflichtverletzung des Betreibers beweisen. Spuren und Gutachten gewinnen so an Gewicht.

Beweise sichern

Solo-Sturz Beweis prüfen

Drei Fragen klären Indizien und Beweischancen.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Welche Indizien liegen vor?

Spuren und Dokumente erhöhen die Beweischance.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Gute Beweislage

Mit Fotos und Spuren ist eine Klage realistisch. Wir beauftragen den Pistensachverständigen.

02

Dünne Beweislage

Ohne Indizien droht die Klagsabweisung. Wir prüfen Restansätze und Versicherungsleistungen.

03

Dokumente nachfordern

Wir holen Rettungsprotokoll und Pistenbericht ein. Damit lassen sich Indizien rekonstruieren.

Indizien aus dem Sturzbereich

Sturzmarken im Schnee und ein atypisches Hindernis dienen als Anhaltspunkt. Fotos vom Tag des Unfalls sind dabei entscheidend.

Pistenrettungsprotokolle und Rega-Berichte liefern weitere Belege. Sie sollten umgehend angefordert werden.

Sachverständigengutachten und Anscheinsbeweis

Pistensachverständige rekonstruieren den Hergang anhand von Spuren und Topographie. Sie bewerten die FIS-Regelkonformität der Piste.

Bei typischem Geschehensablauf greift der Anscheinsbeweis. Damit verschiebt sich die Substantiierungslast auf den Betreiber.

Sofortmaßnahmen:

  • Sturzstelle fotografieren
  • Pistenrettungsprotokoll anfordern
  • Pistensachverständigen beauftragen
Häufige Fragen

Fragen zur Beweislast

Habe ich ohne Zeugen eine Chance? +

Ja, sofern Sie Indizien sichern. Sturzmarken Fotos und Sachverständigenbefund können die Pflichtverletzung belegen.

Wer trägt die Beweislast? +

Der Verletzte trägt sie nach § 1295 ABGB. Ein Anscheinsbeweis kann die Last jedoch erleichtern.

Wie wichtig sind Fotos? +

Sehr wichtig. Sturzspuren verwehen schnell und Hindernisse werden oft beseitigt.

Was kostet das Gutachten? +

Je nach Aufwand 2.000 bis 6.000 Euro. Bei Obsiegen trägt die Kosten der Beklagte.

Sie hatten einen Unfall?

Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg