Gute Beweislage
Mit Fotos und Spuren ist eine Klage realistisch. Wir beauftragen den Pistensachverständigen.
Beim Solo-Sturz auf der Piste muss der Verletzte die Pflichtverletzung beweisen. Wir erklären Indizien und Sachverständigenbeweis.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
Ein Solo-Sturz ohne Zeugen stellt Verletzte vor ein schwieriges Beweisproblem. Ohne Indizien droht die Klagsabweisung.
Nach § 1295 ABGB muss der Verletzte die Pflichtverletzung des Betreibers beweisen. Spuren und Gutachten gewinnen so an Gewicht.
Drei Fragen klären Indizien und Beweischancen.
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Spuren und Dokumente erhöhen die Beweischance.
Mit Fotos und Spuren ist eine Klage realistisch. Wir beauftragen den Pistensachverständigen.
Ohne Indizien droht die Klagsabweisung. Wir prüfen Restansätze und Versicherungsleistungen.
Wir holen Rettungsprotokoll und Pistenbericht ein. Damit lassen sich Indizien rekonstruieren.
Sturzmarken im Schnee und ein atypisches Hindernis dienen als Anhaltspunkt. Fotos vom Tag des Unfalls sind dabei entscheidend.
Pistenrettungsprotokolle und Rega-Berichte liefern weitere Belege. Sie sollten umgehend angefordert werden.
Pistensachverständige rekonstruieren den Hergang anhand von Spuren und Topographie. Sie bewerten die FIS-Regelkonformität der Piste.
Bei typischem Geschehensablauf greift der Anscheinsbeweis. Damit verschiebt sich die Substantiierungslast auf den Betreiber.
Sofortmaßnahmen:
Ja, sofern Sie Indizien sichern. Sturzmarken Fotos und Sachverständigenbefund können die Pflichtverletzung belegen.
Der Verletzte trägt sie nach § 1295 ABGB. Ein Anscheinsbeweis kann die Last jedoch erleichtern.
Sehr wichtig. Sturzspuren verwehen schnell und Hindernisse werden oft beseitigt.
Je nach Aufwand 2.000 bis 6.000 Euro. Bei Obsiegen trägt die Kosten der Beklagte.
Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
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