SKIRECHT
Seilbahn- & Liftbetreiber

Liftnotaus falsch ausgelöst. Wer zahlt die Standzeit?

Wer ohne Grund den Liftnotaus drückt, haftet für die Stillstandskosten. Dieser Beitrag zeigt Beweisfragen und strafrechtliche Risiken.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle

Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

3. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ein gedrückter Liftnotaus stoppt die gesamte Anlage. Das kostet Betreiber und Gäste Zeit und Geld.

War die Betätigung ungerechtfertigt, droht Schadenersatz nach § 1295 ABGB. Bei Vorsatz kommt § 89 StGB ins Spiel.

Notaus prüfen

Notaus Auslosung prüfen

Drei Fragen klären Berechtigung und Haftung der Notausbetätigung.

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01 Frage 1

Warum wurde der Notaus ausgelöst?

Berechtigte Grunde schließen Haftung aus.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Berechtigter Notaus

Bei erkennbarem Notfall besteht keine Ersatzpflicht. Dokumentieren Sie Ihre Wahrnehmung sofort.

02

Fahrlässige Auslosung

Bei Versehen droht Schadenersatz nach § 1295 ABGB. Lassen Sie die Schadenshöhe prüfen.

03

Vorsätzliche Auslosung

Bei Mutwillen drohen Schadenersatz und Strafanzeige nach § 89 StGB. Wir vertreten Sie umfassend.

Zivilrechtliche Haftung für die Standzeit

Die Stillstandskosten gelten als reiner Vermögensschaden. Sie werden bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschauslösung nach § 1295 ABGB ersetzt.

Der Seilbahnbetreiber muss den Schaden konkret beziffern. Dazu zählen Personalkosten und entgangene Beförderungen.

Beweis durch Video und Zeugen

Liftstationen sind regelmäßig videoüberwacht. Die Aufzeichnung dokumentiert den Auslosezeitpunkt und die Person.

Zeugenaussagen anderer Gäste ergänzen das Bild. Wer einen Notfall erkannte, haftet auch bei Irrtum nicht.

Sofortmaßnahmen:

  • Videoaufzeichnung sichern lassen
  • Zeugen am Lift notieren
  • Anwaltliche Prüfung der Schadenshöhe
Häufige Fragen

Fragen zum Liftnotaus

Muss ich die Standzeit immer ersetzen? +

Nein. Nur bei ungerechtfertigter Betätigung haften Sie nach § 1295 ABGB. Ein berechtigter Notaus löst keine Ersatzpflicht aus.

Wie hoch ist der typische Schaden? +

Je nach Lift und Dauer einige hundert bis mehrere tausend Euro. Maßgeblich sind Personalkosten und entgangene Beförderungserlöse.

Droht eine Strafanzeige? +

Bei vorsätzlicher Auslosung kommt § 89 StGB in Betracht. Die Gefährdung körperlicher Sicherheit ist strafbar.

Was gilt bei Kindern? +

Unter 14 Jahren besteht keine Deliktsfähigkeit. Eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern bleibt zu prüfen.

Sie hatten einen Unfall?

Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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