Betreiberpflicht prüfen
Bei Liftparkplätzen zählen Räumplan, Salzstreuung, erkennbare Eisflächen und der konkrete Publikumsverkehr.
Sturz auf vereistem Parkplatz im Skigebiet: Wann Betreiber, Hotel oder Gemeinde haften und welche Beweise nach dem Unfall wichtig sind.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
Ein Sturz auf einem vereisten Parkplatz im Skigebiet wirkt zunächst wie ein normaler Winterunfall. Rechtlich ist aber zu klären, wer die Fläche betreibt, welche Räumung zumutbar war und ob die Gefahr erkennbar oder atypisch war.
Für Verletzte zählt eine schnelle Beweissicherung: Fotos vom Eis, Lage der Fläche, Uhrzeit, Wetter und Zeugen entscheiden oft darüber, ob eine Haftung realistisch geprüft werden kann.
Drei kurze Antworten zeigen, welche Zuständigkeit zuerst geprüft werden sollte.
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Die Zuständigkeit für die Fläche bestimmt, welche Sicherungspflicht zuerst geprüft wird.
Bei Liftparkplätzen zählen Räumplan, Salzstreuung, erkennbare Eisflächen und der konkrete Publikumsverkehr.
Bei Hotel- oder Shuttleflächen prüfen wir, ob Gäste gezielt über diese Fläche geführt wurden und wer sie erhalten musste.
Bei Zufahrten oder Gemeindeflächen ist zuerst zu klären, ob der Skigebietsbetreiber überhaupt zuständig war.
Bei Parkplätzen im Skigebiet ist nicht automatisch klar, wer haftet. Betreiber, Hotel, Gemeinde oder ein privater Grundeigentümer können unterschiedliche Rollen haben.
Erst wenn die Zuständigkeit feststeht, lässt sich prüfen, welche Räumung, Streuung oder Warnung im konkreten Zeitraum zumutbar war.
Winterliche Glätte ist in alpinen Regionen nicht ungewöhnlich. Haftung entsteht daher nicht schon deshalb, weil irgendwo Eis lag.
Anders kann es aussehen, wenn eine gefährliche Stelle über längere Zeit bestand, Besucher gezielt darüber geführt wurden oder die Stelle schlecht beleuchtet war.
Einordnung: Hier geht es um Stürze auf Parkplätzen und Zugangsflächen. Kollisionen auf der Piste, Skibus-Stürze und Hotel-Skikeller sind eigene Fallgruppen.
Nein. Entscheidend sind Zuständigkeit, Zumutbarkeit der Sicherung und die konkrete Erkennbarkeit der Gefahr.
Fotos, Uhrzeit, Wetter, Zeugen, Meldung an Betreiber oder Hotel und medizinische Unterlagen helfen bei der Prüfung.
Ja. Ungeeignetes Schuhwerk oder erkennbares Ignorieren einer Gefahr kann als Mitverschulden relevant werden.
Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
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