Sicherungspflicht prüfen
Fehlende oder verdeckte Markierung kann eine Betreiberpflicht betreffen. Wir prüfen Fotos, Pistenplan und örtliche Situation.
Pistenkreuzung, Ziehweg und unklare Beschilderung: Wann der Betreiber sichern muss und wann Skifahrer Geschwindigkeit und Sicht anpassen müssen.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
Kreuzungen, Ziehwege und Engstellen sind klassische Konfliktpunkte im Skigebiet. Mehrere Fahrlinien treffen aufeinander, oft mit unterschiedlicher Geschwindigkeit.
Rechtlich geht es um eine Abwägung: Der Betreiber muss atypische Gefahren erkennbar absichern, Skifahrer müssen aber Sicht, Tempo und Vorrangregeln beachten.
Drei kurze Antworten zeigen, welche Spur zuerst geprüft werden sollte.
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Ihre Antwort entscheidet, welche Prüfung zuerst sinnvoll ist.
Fehlende oder verdeckte Markierung kann eine Betreiberpflicht betreffen. Wir prüfen Fotos, Pistenplan und örtliche Situation.
Bei engen Ziehwegen kommt es auf Breite, Gefälle, Sicht und Ausweichmöglichkeit an.
Bei Kollisionen ist regelmäßig eine Quote zu prüfen. Tempo, Fahrlinie und Sicht sind entscheidend.
Pistenbetreiber müssen nicht jede gewöhnliche Gefahr ausschalten. Bei schwer erkennbaren Kreuzungen, überraschenden Engstellen oder verdeckten Einmündungen kann aber eine klare Warnung nötig sein.
Relevant sind Pistenplan, Markierungen vor Ort, Sichtweite und die Frage, ob die Gefahr für durchschnittliche Skifahrer rechtzeitig erkennbar war.
Wer in eine Kreuzung oder auf einen Ziehweg einfährt, muss Geschwindigkeit und Fahrweise anpassen. Sichtfahren bleibt zentral.
Auch bei unklarer Beschilderung kann Mitverschulden entstehen, wenn zu schnell oder ohne Blick auf kreuzende Fahrlinien gefahren wurde.
Nicht jede Überschneidung ist eine Dublette: Hier geht es um Kreuzungen und Ziehwege. Gesperrte Pisten, Variantenabfahrten und Rodelbahnen haben eigene Haftungslogik.
Nicht jede gewöhnliche Kreuzung. Eine Warnung kann aber nötig sein, wenn die Gefahr überraschend oder schwer erkennbar ist.
Es gibt keine starre Straßenverkehrslogik. Sicht, Geschwindigkeit, Einordnen und FIS-Regeln prägen die Sorgfalt.
Fotos, Pistenplan, Sichtweite, Zeugen und der genaue Kollisionspunkt sind wichtig.
Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
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