SKIRECHT
Pistenunfälle

Pistenraupe und Kollision in der Präparierungsphase: Halterhaftung

Pistenraupen präparieren nach Liftbetriebsschluss. Kollidieren Skifahrer mit der Raupe, greifen EKHG-Halterhaftung sowie Verschuldensfragen.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

30. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Pistenraupen sind schwere Kettenfahrzeuge mit Seilwinde. Eine Kollision endet meist schwer.

Das EKHG begründet eine strenge Halterhaftung. Daneben kommt Verschulden des Lenkers in Betracht.

Pistenraupe-Unfall

Kollision mit Pistenraupe

Prüfen Sie Sperre, Sichtbarkeit und Halterhaftung in drei Schritten.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

War die Piste zum Unfallzeitpunkt erkennbar gesperrt?

Sperrtafeln, Absperrbänder oder Signalleuchten an der Einfahrt.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Halterhaftung ohne Mitverschuldensabzug

Sichern Sie Beweise zur fehlenden Sperre. Wir prufen Anspruch nach Paragraph 5 EKHG plus Verschuldenshaftung.

02

Quotenhaftung wahrscheinlich

Die Beweislage spaltet sich. Wir kalkulieren Quoten zwischen 20 und 50 Prozent zu Ihren Gunsten.

03

Hohes Mitverschulden

Eine vollständig gesperrte Piste schließt Anspruch oft aus. Wir prüfen Restansprüche aus EKHG-Gefährdung.

Halterhaftung nach EKHG

Die Pistenraupe ist Kraftfahrzeug im Sinne des EKHG. Der Halter haftet nach Paragraph 5 EKHG verschuldensunabhängig für Betriebsgefahr.

Paragraph 15 EKHG begrenzt den Personenschaden auf rund 1,2 Millionen Euro je Person. Entlastung nach Paragraph 9 EKHG verlangt unabwendbares Ereignis.

Sperre und Lenkerverschulden

Nach Liftbetriebsschluss muss die Präparierungsstrecke erkennbar gesperrt werden. Fehlen Schilder oder Seilwindenwarnung, liegt Sorgfaltsverletzung des Pistenhalters vor.

Der Lenker haftet nach Paragraph 1295 ABGB bei eigenem Verschulden. Mitverschulden des Skifahrers kommt bei Befahren gesperrter Pisten in Betracht.

Sofortmaßnahmen:

  • Unfallort fotografieren samt Sperrtafeln und Spuren
  • Halter und Lenker der Raupe schriftlich erfragen
  • Polizei sowie Pistenrettung umgehend verständigen
Häufige Fragen

Pistenraupe und Haftung

Haftet der Pistenhalter auch ohne Verschulden? +

Ja. Nach Paragraph 5 EKHG haftet der Halter der Pistenraupe verschuldensunabhängig für die Betriebsgefahr des Kettenfahrzeugs.

Wie hoch ist die Haftungsgrenze? +

Paragraph 15 EKHG begrenzt den Personenschaden auf rund 1,2 Millionen Euro je Geschädigtem. Darüber hinaus muss Verschulden nachgewiesen werden.

Was bedeutet die Sperre der Piste praktisch? +

Sperrtafeln, abgesenkte Seile sowie Signalblinker müssen aus Skifahrersicht eindeutig erkennbar sein. Fehlt das, scheidet Mitverschulden weitgehend aus.

Was tun bei Kollision mit der Seilwinde? +

Die Seilwinde ist Teil der Betriebsgefahr. Halterhaftung umfasst auch Verletzungen durch das Stahlseil. Sichern Sie Fotos vom Seilverlauf.

Sie hatten einen Unfall?

Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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