SKIRECHT
Pistenunfälle

Pulka mit Kind auf der Skipiste: Haftung und Grenzen

Eine Pulka hinter dem Skifahrer wird auf Skipisten kritisch beurteilt. Wir zeigen Zulässigkeit, FIS-Analogie und Haftung bei Kollision.

Ihr Rechtsanwalt, persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle

Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

3. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine Pulka ist ein Schleppgerät hinter dem Skifahrer. Sie transportiert oft ein kleines Kind.

Auf Skipisten wirft die Pulka Fragen der Zulässigkeit und Haftung auf. FIS-Regeln gelten analog.

Entscheidungshilfe Pulka

Pulka auf Piste prüfen

Drei Schritte klären die Haftungslage mit Pulka.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Was war die Unfallsituation?

Wählen Sie das passende Szenario.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Kollision mit Dritten

Melden Sie den Vorfall der Versicherung. Wir prüfen Haftung und Mitverschulden.

02

Sturz mit Pulka

Sichern Sie ärztliche Unterlagen. Wir prüfen Unfallversicherung und Pisten-Ansprüche.

03

Hausordnung verletzt

Bei Verstoß gegen Hausordnung haftet der Lenker verstärkt. Wir prüfen Mitverschulden und Versicherung.

Zulässigkeit und FIS-Analogie

Pulkas sind nicht generell verboten. Hausordnungen einzelner Skigebiete können sie aber einschränken.

FIS-Regeln gelten sinngemäß. Der Pulka-Lenker trägt die Verantwortung wie ein Skifahrer.

Haftung bei Kollision

Bei Kollision haftet der Pulka-Lenker für eigenes und Pulka-Verhalten. Die Privathaftpflicht greift in der Regel.

Mitverschulden droht bei zu hoher Geschwindigkeit mit Pulka. Auch eine ungenügende Sicherung des Kindes wirkt sich aus.

Sofortmaßnahmen:

  • Unfallort fotografieren und Zeugen sichern
  • Versicherung und Kanzlei umgehend informieren
  • Hausordnung des Skigebiets prüfen
Häufige Fragen

Pulka und Piste

Ist die Pulka auf Piste erlaubt? +

Grundsätzlich ja, sofern die Hausordnung nichts anderes sagt. Eine Anzeige im Liftshop empfiehlt sich.

Wer haftet bei Kollision? +

Der Lenker der Pulka haftet wie ein Skifahrer. Die Privathaftpflicht trägt den Schaden in der Regel.

Was gilt für die Geschwindigkeit? +

Die Geschwindigkeit muss an die Pulka angepasst sein. Zu schnelles Fahren begründet Mitverschulden.

Ist das Kind in der Pulka mitversichert? +

Eigenschäden des Kindes deckt die Unfallversicherung. Schäden Dritter regelt die Haftpflicht der Eltern.

Sie hatten einen Unfall?

Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg