Kontrolle versäumt
Sichern Sie Videoaufnahmen der Talstation. Wir prüfen Halterhaftung und Personalpflichten.
Beim Sessellift mit Kind treffen Beförderungsvertrag, EKHG-Halterhaftung und Aufsichtspflicht zusammen. Wir klären die Verantwortung von Bahn und Eltern.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
Der Sessellift ist eine Eisenbahn im Sinn des EKHG. Der Halter haftet auch ohne Verschulden für Betriebsgefahren.
Zugleich besteht ein Beförderungsvertrag mit Schutzpflichten. Bei Minderjährigen sind die Pflichten verstärkt.
Drei Fragen ordnen die Verantwortung zwischen Lift und Eltern.
Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.
Wählen Sie die Hauptursache.
Sichern Sie Videoaufnahmen der Talstation. Wir prüfen Halterhaftung und Personalpflichten.
Dokumentieren Sie den Fahrtverlauf. Wir prüfen Mitverschulden und Restansprüche.
Defekte erhöhen die Halterhaftung. Wir leiten ein technisches Gutachten ein.
Nach § 5 EKHG haftet der Halter eines Sessellifts für Schäden aus dem Betrieb. Höhere Gewalt ist ein seltener Ausnahmegrund.
Die Haftung umfasst Sturz aus dem Sessel und Einquetschungen. Bei Kindern ist der Maßstab streng.
Das Liftpersonal muss den Schließbügel sichtbar prüfen. Bei kleinen Kindern ist eine aktive Unterstützung geboten.
Eine Begleitperson trägt Mitverantwortung. Ihre Mitwirkung entlastet aber nicht generell den Halter.
Sofortmaßnahmen:
Ja, § 5 EKHG sieht eine Halterhaftung vor. Sie greift bei Schäden aus typischen Betriebsgefahren.
Eltern müssen das Kind beim Einstieg sichern. Sie sollten Bügel schließen und nicht vorzeitig öffnen.
Vorzeitiges Öffnen kann Mitverschulden begründen. Eine Quote nach § 1304 ABGB ist üblich.
Schmerzengeld und Behandlungskosten sind die Hauptposten. Bei dauernden Folgen kommen Rente und Verdienstentgang dazu.
Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
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