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Skilehrer und Skischule: Haftung im Erwachsenenkurs

Im Erwachsenenkurs gelten Skischulvertrag und Erfüllungsgehilfenhaftung. Wir zeigen Beweislast und Sorgfaltspflichten.

Ihr Rechtsanwalt, persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle

Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

1. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Der Skischulvertrag verpflichtet die Schule zu sicherer Unterweisung. Der Skilehrer ist Erfüllungsgehilfe nach Paragraph 1313a ABGB.

Erwachsene tragen mehr Eigenverantwortung. Trotzdem haftet die Schule für Auswahl-, Aufsichts- und Eignungsfehler.

Unfall im Skikurs

Haftung im Erwachsenenkurs

Prüfen Sie Vertrag, Eignung und Sichtkontakt in drei Schritten.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Wodurch ist der Unfall ausgelöst worden?

Auswahl der Piste, fehlende Anweisung oder eigener Sturz.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Auswahlverschulden der Schule

Wir prüfen Anspruch aus Paragraph 1313a ABGB. Beweislastumkehr nach Paragraph 1298 ABGB hilft Ihnen.

02

Aufsichtsverschulden möglich

Fehlender Sichtkontakt begründet Haftung. Wir sichern Aussagen der Gruppe.

03

Eigenverantwortung dominiert

Reine Stürze tragen Sie selbst. Wir prüfen versicherungsrechtliche Optionen.

Vertrag und Erfüllungsgehilfe

Die Skischule schließt mit dem Teilnehmer einen entgeltlichen Ausbildungsvertrag. Aus Paragraph 1295 ABGB folgt umfassende Sorgfalt.

Der Skilehrer handelt für die Schule. Nach Paragraph 1313a ABGB haftet die Schule für dessen Verschulden wie für eigenes.

Pistenwahl und Sichtkontakt

Der Skilehrer muss die Piste nach Können der Gruppe wählen. Eine Eignungsprüfung am Kursbeginn ist Pflicht.

Sichtkontakt zur Gruppe ist im befahrenen Abschnitt zu halten. Bei Beweislastumkehr nach Paragraph 1298 ABGB muss die Schule Entlastung beweisen.

Sofortmaßnahmen:

  • Kursvertrag und Anmeldeformular sichern
  • Skilehrer und Gruppenmitglieder als Zeugen notieren
  • Verletzungen und Pistenschwierigkeit dokumentieren
Häufige Fragen

Skischulhaftung Erwachsene

Haftet die Skischule auch für Erwachsene? +

Ja. Der Skischulvertrag verpflichtet die Schule zu sicherer Unterweisung. Eigenverantwortung mindert nicht die Pflicht zu fehlerfreier Auswahl.

Was bedeutet Beweislastumkehr? +

Nach Paragraph 1298 ABGB muss die Schule beweisen, dass sie kein Verschulden trifft. Das erleichtert die Anspruchsdurchsetzung erheblich.

Wie wird Pistenwahl beurteilt? +

Maßstab ist das schwächste Gruppenmitglied. Bei klar überforderten Teilnehmern liegt Sorgfaltsverletzung des Skilehrers vor.

Was ist mit Stürzen ohne Fremdverschulden? +

Reine Stürze ohne Auswahl- oder Aufsichtsfehler treffen die Eigenverantwortung. Eine Prüfung im Einzelfall ist dennoch sinnvoll.

Sie hatten einen Unfall?

Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg