Technische Klemmung
Wir holen Wartungsprotokoll und Video. Bei Mangel haftet der Betreiber voll.
Stürze im RFID-Drehkreuz lösen Haftung des Liftbetreibers aus. Klemmgefahr und Wartung spielen die Hauptrolle.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
RFID-Drehkreuze sind die Eintrittsschwelle zum Beforderungsvertrag. Der Betreiber haftet schon im Vorfeld der Beforderung.
Klemmungen Kollisionen und falsche Schließvorgänge führen regelmäßig zu Verletzungen. Wartung und Video entscheiden den Prozess.
Drei Fragen klären technische Mängel und Beweissicherung.
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Mangel und Personengruppe entscheiden den Anspruch.
Wir holen Wartungsprotokoll und Video. Bei Mangel haftet der Betreiber voll.
Wir prüfen Kindersicherheit und Aufsichtspflicht. Mitverschulden ist abzugrenzen.
Beleg vom Mangel ist entscheidend. Wir machen Verkehrssicherungspflicht geltend.
Bereits im Zugangsbereich greift die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. Sie folgt aus § 1295 ABGB und der Vertragsanbahnung.
Der Betreiber muss Klemmgefahr Stolperstellen und falsche Drehbewegungen verhindern. Verletzt er das, haftet er für Folgeschäden.
Lassen Sie Videoaufzeichnung und Wartungsprotokolle sichern. Sie zeigen technische Mängel und vergleichbare Vorfälle.
Bei wiederholten Störungen verschiebt sich die Beweislast. Der Betreiber muss dann ordnungsgemäße Wartung nachweisen.
Sofortmaßnahmen:
Ja. Der Beforderungsvertrag wird durch das Drehkreuz aktiviert. Schutzpflichten gelten bereits davor.
Der Betreiber haftet bei unzureichender Kindersicherheit. Aufsicht der Eltern bleibt zu berücksichtigen.
Regelmäßige technische Prüfung und Dokumentation. Lichtschranken Drehmechanik und Notstopp sind zu prüfen.
Die Verjährung beträgt drei Jahre ab Kenntnis. Anspruchsschreiben hemmen die Frist nicht.
Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
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