Sturz im Übungsgelände
Hier liegt der typische Erstkontakt. Prüfung beschränkt sich auf grobe Fehler der Schule.
Skischulen müssen Anfänger vor Pisteneinsatz prüfen. Bei Verletzung gilt die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
Skischulen schließen mit Anfängern einen Werkvertrag mit Dienstleistungselementen. Daraus folgt eine Pflicht zur Eingangsbeurteilung.
Wer Anfänger ohne Prüfung auf eine gewidmete Piste führt, haftet bei Sturz. Nach § 1298 ABGB muss die Schule sich entlasten.
Drei Fragen klären Eingangsbeurteilung und Haftung.
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Übungsgelände und Piste haben andere Pflichten.
Hier liegt der typische Erstkontakt. Prüfung beschränkt sich auf grobe Fehler der Schule.
Hier greift die Frage der Eingangsprüfung. Wir prüfen Verschulden und § 1298 ABGB.
Anfänger auf Skirouten begründen in der Regel Verschulden. Wir setzen umfassende Anspruche durch.
Anfänger sind im flachen Übungsgelände einzuschulen. Erst Stemmschwung und Bremstechnik erlauben den Wechsel auf eine Piste.
Die Beurteilung erfolgt durch Beobachtung und einfache Übungen. Dokumentation schützt die Skischule im Schadensfall.
Der Skischulvertrag enthält werkvertragliche Elemente und Schutzpflichten. Verletzung dieser Pflichten löst Schadenersatz aus.
Bei Vertragsverletzung greift § 1298 ABGB. Die Skischule muss beweisen, dass sie kein Verschulden trifft.
Sofortmaßnahmen:
Erst wenn Brems und Schwungtechnik sicher beherrscht werden. Vorzeitige Eskalation ist eine Pflichtverletzung.
Die Skischule haftet vertraglich. Nach § 1298 ABGB muss sie sich entlasten.
Die Schule muss qualifizierte Lehrer einsetzen. Ein Diplom oder Anwärterabschluss ist Mindeststandard.
Üblich sind Niveaukarten und Gruppeneinteilungen. Diese sollten Sie nach dem Unfall sichern.
Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
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