SKIRECHT
Pistenunfälle

Snowboard und Skifahrer Kollision: FIS-Regeln und Haftung

Snowboarder haben einen toten Winkel auf der Bindungsseite. Wir erklären FIS-Regeln und Mitverschuldensquoten.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle

Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

2. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Die FIS-Regeln gelten für Ski- und Snowboardfahrer gleichermaßen. Sie konkretisieren die Sorgfalt nach Paragraph 1295 ABGB.

Der tote Winkel auf der Bindungsseite ist Sondergefahr. Anschnallpausen am Pistenrand werden oft falsch gewählt.

Snowboard-Kollision

Kollision Snowboard mit Skifahrer

Prüfen Sie FIS-Regelverstoß, toten Winkel und Anschnallphase in drei Schritten.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

In welcher Phase ist die Kollision passiert?

Voller Fahrt, Spurwechsel oder Anschnallen.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Verschulden Snowboarder dominant

Schulterblick fehlt, toter Winkel zählt. Wir prufen Anspruch nach Paragraph 1295 ABGB.

02

Boarder als Hindernis

Anschnallen in der Spur ist FIS-Verstoß. Hohes Mitverschulden ist überwiegend.

03

Vorrangfrage offen

Bei beidseitiger Fahrt zählt FIS-Regel 3. Wir kalkulieren Quoten anhand der Spurwahl.

FIS-Regeln und Snowboard

Snowboarder müssen FIS-Regel 1 (Rücksicht), 3 (Spurwahl) und 5 (Einfahren) einhalten. Der hintere Fuß schräg den Blick zur Bindungsseite ab.

Vor Spurwechsel ist Schulterblick Pflicht. Wird der tote Winkel ignoriert, droht überwiegendes Verschulden.

Anschnallphase am Pistenrand

Anschnallen darf nur sichtbar am Pistenrand erfolgen. Ein stehender Boarder mitten in der Spur ist Hindernis nach FIS-Regel 6.

Trifft ein Skifahrer den Boarder, hilft Paragraph 1304 ABGB bei der Quotenbildung. Mitverschulden ist meist gegeben.

Sofortmaßnahmen:

  • Kollisionsort mit Bindungsausrichtung fotografieren
  • FIS-Regel-Verstoß schriftlich festhalten
  • Zeugen zu Sichtachsen befragen
Häufige Fragen

FIS-Haftung Snowboard

Gelten FIS-Regeln auch für Snowboarder? +

Ja. Die FIS-Regeln gelten unterschiedslos. Gerichte legen sie als Sorgfaltsmaßstab nach Paragraph 1295 ABGB aus.

Was ist der tote Winkel? +

Der hintere Fuß in der Bindung verdeckt den Blick zur Bindungsseite. Schulterblick vor Spurwechsel ist deshalb Pflicht.

Wie wird die Anschnallphase beurteilt? +

Anschnallen mitten in der Spur ist Verstoß gegen FIS-Regel 6. Das führt zu hohem Mitverschulden des Boarders.

Wie hoch sind Mitverschuldensquoten? +

Quoten zwischen 25 und 75 Prozent sind üblich. Maßgeblich sind Sichtachsen, Geschwindigkeit und Pistenrand.

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Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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