SKIRECHT
Pistenunfälle

Überhöhte Geschwindigkeit als Mitverschulden auf der Piste

Zu schnelles Skifahren begründet Mitverschulden nach § 1304 ABGB. Wir zeigen Beweisführung mit GPS und Helmkamera sowie OGH-Quoten in Pistenunfällen.

Ihr Rechtsanwalt, persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle

Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

2. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Die FIS-Regel 2 verlangt angepasstes Tempo. Wer zu schnell fährt, gefährdet sich und andere.

Bei einem Unfall kann Mitverschulden nach § 1304 ABGB greifen. Das mindert Ansprüche oder erhöht die Haftung.

Entscheidungshilfe Tempo

Geschwindigkeit prüfen

Drei Schritte zeigen Ihre Beweislage zur Geschwindigkeit.

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01 Frage 1

Welche Beweismittel liegen vor?

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01

Technische Daten vorhanden

Sichern Sie GPS-Logs und Kameradateien. Wir prüfen die Quote nach § 1304 ABGB mit einem Sachverständigen.

02

Zeugen und Spuren

Erfassen Sie Zeugen und fotografieren Sie Spuren. Wir leiten die Rekonstruktion ein.

03

Keine Beweise

Ohne Beweise ist die Quote schwer zu fixieren. Wir prüfen indirekte Indizien und Unfallspuren.

FIS-Regel 2 und § 1304 ABGB

Die Geschwindigkeit ist an Können, Sicht und Pistenzustand anzupassen. Verstöße begründen schuldhaftes Verhalten.

Mitverschulden senkt den Anspruch entsprechend dem Verursachungsbeitrag. Der OGH wendet oft Quoten zwischen 25 und 50 Prozent an.

Beweis durch GPS und Helmkamera

Moderne Skidaten liefern präzise Geschwindigkeitswerte. GPS-Watches und Helmkameras sind anerkannte Beweismittel.

Auch Spurenanalyse und Zeugen können das Tempo belegen. Eine Sachverständigenrekonstruktion ergänzt das Bild.

Sofortmaßnahmen:

  • GPS-Daten und Helmkamera sofort sichern
  • Zeugen mit Kontaktdaten erfassen
  • Spuren auf der Piste fotografieren
Häufige Fragen

Tempo und Mitverschulden

Wann ist Tempo überhöht? +

Wenn es nicht zu Können, Sicht und Pistenzustand passt. Auch eine objektiv niedrige Geschwindigkeit kann zu hoch sein.

Wie hoch sind typische Quoten? +

Der OGH wendet je nach Fall 25 bis 50 Prozent Mitverschulden an. In Extremfällen auch mehr.

Reicht GPS als Beweis? +

GPS ist ein starkes Indiz, aber selten allein ausreichend. Eine Kombination mit Spuren und Zeugen ist üblich.

Gilt Mitverschulden auch beim Solo-Sturz? +

Beim Solo-Sturz spielt Mitverschulden bei Wegehalterhaftung eine Rolle. Es senkt Ansprüche gegen den Betreiber.

Sie hatten einen Unfall?

Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

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BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg