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Sichern Sie GPS-Logs und Kameradateien. Wir prüfen die Quote nach § 1304 ABGB mit einem Sachverständigen.
Zu schnelles Skifahren begründet Mitverschulden nach § 1304 ABGB. Wir zeigen Beweisführung mit GPS und Helmkamera sowie OGH-Quoten in Pistenunfällen.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
Die FIS-Regel 2 verlangt angepasstes Tempo. Wer zu schnell fährt, gefährdet sich und andere.
Bei einem Unfall kann Mitverschulden nach § 1304 ABGB greifen. Das mindert Ansprüche oder erhöht die Haftung.
Drei Schritte zeigen Ihre Beweislage zur Geschwindigkeit.
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Wählen Sie die relevanteste Quelle.
Sichern Sie GPS-Logs und Kameradateien. Wir prüfen die Quote nach § 1304 ABGB mit einem Sachverständigen.
Erfassen Sie Zeugen und fotografieren Sie Spuren. Wir leiten die Rekonstruktion ein.
Ohne Beweise ist die Quote schwer zu fixieren. Wir prüfen indirekte Indizien und Unfallspuren.
Die Geschwindigkeit ist an Können, Sicht und Pistenzustand anzupassen. Verstöße begründen schuldhaftes Verhalten.
Mitverschulden senkt den Anspruch entsprechend dem Verursachungsbeitrag. Der OGH wendet oft Quoten zwischen 25 und 50 Prozent an.
Moderne Skidaten liefern präzise Geschwindigkeitswerte. GPS-Watches und Helmkameras sind anerkannte Beweismittel.
Auch Spurenanalyse und Zeugen können das Tempo belegen. Eine Sachverständigenrekonstruktion ergänzt das Bild.
Sofortmaßnahmen:
Wenn es nicht zu Können, Sicht und Pistenzustand passt. Auch eine objektiv niedrige Geschwindigkeit kann zu hoch sein.
Der OGH wendet je nach Fall 25 bis 50 Prozent Mitverschulden an. In Extremfällen auch mehr.
GPS ist ein starkes Indiz, aber selten allein ausreichend. Eine Kombination mit Spuren und Zeugen ist üblich.
Beim Solo-Sturz spielt Mitverschulden bei Wegehalterhaftung eine Rolle. Es senkt Ansprüche gegen den Betreiber.
Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
Anschrift
BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg
Telefon
+43 660 2407152