SKIRECHT
Skigebiets-Betreiber

Bergfest und Almveranstaltung im Skigebiet: Haftung bei Stolperkabel, Festzelt und nassem Boden

Bergfest im Skigebiet: Veranstalterhaftung, Stolperkabel, Festzelt, nasser Boden, Beweise und Betreiberrolle.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle

Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

2. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Bergfeste und Almveranstaltungen bringen Besucher, Gastronomie, Musik, Technik und Bergbahnlogistik zusammen. Stolperkabel, temporäre Zelte, nasse Böden oder Engstellen können nach einem Sturz rechtlich entscheidend werden.

Die Haftungsprüfung beginnt mit der Rollenfrage. War die Bergbahn Veranstalterin, Mitveranstalterin, Flächenbetreiberin oder nur Vermieterin des Areals?

Aus anwaltlicher Perspektive zählen Bewilligung, Sicherheitskonzept, Auflagen, Dienstleister, Fotos, Zeugen und die konkrete Besucherführung am Unfallort.

Fall einordnen

Welche rechtliche Spur ist zuerst zu prüfen?

Drei kurze Antworten helfen bei der ersten Einordnung für Ihre Anfrage.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Was ist bei der Almveranstaltung zuerst zu klären?

Die erste Antwort trennt Pflicht, Eigenverantwortung und Beweis.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Stolperkabel oder Technik

Neben § 1295 ABGB und § 1313a ABGB kann der landesrechtliche Veranstaltungsrahmen wichtig sein. In Salzburg ist das Veranstaltungsgesetz je nach Art und Größe der Veranstaltung mitzudenken.

Nächster Schritt: Fotos, Unterlagen und Namen der Beteiligten sichern.

02

Festzelt oder nasser Boden

Neben § 1295 ABGB und § 1313a ABGB kann der landesrechtliche Veranstaltungsrahmen wichtig sein. In Salzburg ist das Veranstaltungsgesetz je nach Art und Größe der Veranstaltung mitzudenken.

Nächster Schritt: Zustand, Warnung und Reaktion des Personals dokumentieren.

03

Rolle der Bergbahn ist unklar

Wenn Ablauf oder Zuständigkeit unklar sind, entscheidet oft die frühe Beweissicherung. § 1304 ABGB kann bei erkennbarem Risiko zusätzlich relevant werden.

Nächster Schritt: Ablauf mit Uhrzeit schriftlich festhalten.

Rechtliche Einordnung und Einordnung

Neben § 1295 ABGB und § 1313a ABGB kann der landesrechtliche Veranstaltungsrahmen wichtig sein. In Salzburg ist das Veranstaltungsgesetz je nach Art und Größe der Veranstaltung mitzudenken.

Die Prüfung richtet das Thema konkret ab und verweist für den breiteren Kontext auf Skigebietsbetreiber.

Pflichten, Eigenverantwortung und Kontrolle

Betreiber müssen vorhersehbare atypische Gefahren im Rahmen des Zumutbaren beherrschen. Das bedeutet kein Vollschutz gegen jedes alpine Risiko, aber klare Organisation bei erkennbaren Gefahren.

Besucher müssen Warnungen beachten, passende Ausrüstung verwenden und erkennbare Risiken ernst nehmen. Mitverschulden wird erst nach dem konkreten Ablauf beurteilt.

Beweissicherung nach Unfall oder Schaden

Sichern Sie Fotos, Videos, Tickets, Aushänge, Wetterdaten, Namen von Zeugen, Rettungsprotokoll und ärztliche Befunde. Bei Sachschäden helfen Kaufbelege, Seriennummern und Versicherungsmeldungen.

Wichtig ist auch, ob Personal den Vorfall aufgenommen hat und ob sich die Stelle nach dem Ereignis verändert hat. Eine kurze schriftliche Chronologie mit Uhrzeiten ist oft hilfreich.

Einordnung: Hier geht es um den konkreten Sommerfall und keine allgemeine Wiederholung älterer Skirecht-Beiträge. Entscheidend bleiben Rolle, Ort, Pflicht und Beweis.

Aktuelle Hinweise: Neue Beiträge aus dem Skirecht und Bergsportrecht sammeln wir auch im Brandauer Newsletter. Die Anmeldung ist unter brandauer-news.at möglich.

FAQ

Häufige Fragen

Haftet der Betreiber automatisch? +
Nein. Es braucht eine konkrete Pflichtverletzung, Schaden, Kausalität und belastbare Beweise.
Welche Unterlagen sind besonders wichtig? +
Fotos, Videos, Tickets, Aushänge, Zeugen, Rettungsprotokoll, Befunde und Schriftverkehr sollten rasch gesichert werden.
Kann Mitverschulden eine Rolle spielen? +
Ja. Warnungen, erkennbare Gefahr, Ausrüstung und Verhalten können nach § 1304 ABGB berücksichtigt werden.
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BergfestAlmveranstaltungStolperkabelFestzeltNasser BodenHaftung

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