Eine Mengen- oder Anlagenänderung verlangt einen Vergleich mit dem ursprünglichen Titel.
Stellen Sie die frühere und die heutige Nutzung gegenüber. Erfassen Sie Wasserentnahme, Lage und Dimension der Leitung, Fördertechnik, Betriebszeiten und den vereinbarten Zweck. § 484 ABGB bindet den Umfang einer Servitut an ihre Natur und den Zweck der Bestellung. Aus einer technischen Änderung allein folgt noch kein pauschales Ergebnis.
Prüfen Sie auch, ob der Vertrag oder die Eintragungsurkunde selbst Grenzen für Menge, Trasse oder Betrieb festlegt.