Pflichtverletzung prüfen
Bei Gondelstillstand im Sommerbetrieb ist zuerst zu prüfen, wer den Bereich organisiert hat und welche Sicherung erwartet werden durfte. § 1295 ABGB bildet die Grundspur für Schadenersatz. Je nach Ort können § 1319 ABGB oder § 1319a ABGB hinzukommen.
Nächster Schritt: Fotos, Aushänge, Tickets und Namen des Personals sichern.