§ 14 Abs. 3 EKHG führt keine abschließende Liste wichtiger Gründe an. Entscheidend ist daher, welchen konkreten Vorteil die einmalige Zahlung für die betroffene Person in ihrer persönlichen Lage bietet. Der Grund sollte nachvollziehbar erklären, warum gerade Kapital und nicht die laufende Rente benötigt wird.
Ein geplanter Umbau für barrierefreies Wohnen, Hilfsmittel oder eine andere größere Maßnahme kann Anlass sein, den Kapitalbedarf zu dokumentieren. Solche Beispiele belegen die individuelle Situation. Sie erfüllen die gesetzliche Voraussetzung nicht automatisch.
Sammeln Sie medizinische Befunde, eine Prognose der Erwerbsfähigkeit, voraussichtliche Pflege- und Unterstützungskosten sowie Kostenvoranschläge für konkrete Maßnahmen. Ordnen Sie jedem künftigen Bedarf den voraussichtlichen Zeitpunkt und die Dauer zu.