SKIRECHT
Pistenunfälle

Verdienstentgang und Haushaltsführungsschaden nach dem Skiunfall

Verdienstentgang und Haushaltsführungsschaden nach einem Skiunfall: Welche Vermögensschäden § 1325 ABGB ersetzt und wie der Haushaltsschaden berechnet wird.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

22. Juni 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ein Skiunfall trifft nicht nur den Körper, sondern oft auch die Geldbörse. Wer wochenlang im Krankenstand ist, verliert Einkommen. Wer den Haushalt nicht mehr führen kann, muss die Arbeit anders auffangen. Diese wirtschaftlichen Folgen sind eigene Schadensposten, die neben dem Schmerzengeld und den Heilungskosten stehen.

Das Gesetz unterscheidet mehrere Posten. Der Verdienstentgang nach § 1325 ABGB ersetzt den Einkommensausfall, bei Selbständigen den entgangenen Gewinn. Der Haushaltsführungsschaden gleicht aus, dass jemand seine häusliche Arbeit nicht mehr leisten kann. Bei dauernder Verunstaltung, die das berufliche Fortkommen behindert, greift zusätzlich § 1326 ABGB.

Dieser Beitrag erklärt die einzelnen Vermögensschäden und ihre Berechnung. Wie das Schmerzengeld daneben bemessen wird, behandelt der Beitrag zum Schmerzengeld nach einem Skiunfall.

Erwerb und Haushalt

Welche Vermögensschäden können Sie geltend machen?

Zwei kurze Fragen zu Einkommen und Haushaltsführung ordnen Ihre Vermögensschäden nach dem Unfall ein.

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01 Frage 1

Hatten Sie durch den Unfall einen Einkommensausfall?

Der Verdienstentgang nach § 1325 ABGB umfasst entgangenen Lohn und entgangenen Gewinn von Selbständigen.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Verdienstentgang nach § 1325 ABGB, der Einkommensausfall ist ersatzfähig.

Wer durch den Unfall einen Einkommensausfall erleidet, hat nach § 1325 ABGB Anspruch auf Ersatz des Verdienstentgangs. Ersetzt wird der tatsächliche Nettoausfall, bei Selbständigen der entgangene Gewinn. Auch eine dauerhaft verminderte Erwerbsfähigkeit zählt dazu. Wichtig sind Lohnnachweise, Krankenstandsbestätigungen und bei Selbständigen die Buchhaltung.

Nächste Schritte: Einkommensnachweise und Krankenstände sammeln, den Nettoausfall belegen und eine etwaige dauernde Erwerbsminderung prüfen lassen.

02

Haushaltsführungsschaden, der Ausfall der Haushaltsführung wird abstrakt ersetzt.

Konnten Sie wegen der Verletzung den Haushalt nicht mehr führen, steht Ihnen ein Haushaltsführungsschaden zu. Dieser wird auch dann ersetzt, wenn keine bezahlte Ersatzkraft eingestellt wurde, weil die Familie die Arbeit auffängt. Berechnet wird er abstrakt anhand des Zeitaufwands und eines fiktiven Stundensatzes für eine Ersatzkraft.

Nächste Schritte: den Umfang der ausgefallenen Haushaltstätigkeit dokumentieren, den Zeitaufwand schätzen und den Schaden anwaltlich beziffern lassen.

03

Kein Erwerbs- oder Haushaltsschaden, andere Posten bleiben bestehen.

Auch ohne Verdienstentgang oder Haushaltsführungsschaden bleiben andere Ansprüche bestehen. Dazu zählen Schmerzengeld, Heilungskosten und Spesen wie Fahrt- oder Pflegekosten. Bei dauernder Verunstaltung, die das Fortkommen behindert, kommt zudem ein Ersatz nach § 1326 ABGB in Betracht. Prüfen Sie daher das gesamte Spektrum der Schadensposten.

Nächste Schritte: Schmerzengeld und Heilungskosten zusammenstellen, Spesen belegen und eine etwaige Verunstaltung gesondert prüfen lassen.

Verdienstentgang nach § 1325 ABGB

Nach § 1325 ABGB hat der Verletzte Anspruch auf Ersatz des Verdienstentgangs. Maßgeblich ist der tatsächliche Nettoausfall, also das Einkommen, das ohne den Unfall erzielt worden wäre. Bei Unselbständigen geht es um den entgangenen Nettolohn samt Sonderzahlungen, bei Selbständigen um den entgangenen Gewinn, der oft durch die Buchhaltung oder ein Sachverständigengutachten belegt wird.

Auch eine dauernde Minderung der Erwerbsfähigkeit ist zu ersetzen, etwa wenn ein Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden kann. Hier ist der künftige Schaden zu prognostizieren. Weil solche Folgen erst später sichtbar werden, ist oft die Sicherung durch eine Feststellungsklage sinnvoll, die der Beitrag zur Verjährung und Feststellungsklage erläutert.

Haushaltsführungsschaden und Verunstaltung

Der Haushaltsführungsschaden gleicht aus, dass der Verletzte seine häusliche Arbeit nicht mehr leisten kann. Er wird auch dann ersetzt, wenn die Familie die Arbeit unentgeltlich auffängt und keine bezahlte Ersatzkraft eingestellt wird. Berechnet wird er abstrakt anhand des entfallenen Zeitaufwands und eines fiktiven Stundensatzes für eine Ersatzkraft. Wichtig ist eine nachvollziehbare Aufstellung der betroffenen Tätigkeiten.

Bei einer dauernden Verunstaltung, die das berufliche oder persönliche Fortkommen behindert, kommt nach § 1326 ABGB ein eigener Ersatz in Betracht, etwa bei auffälligen Narben. Wer die Heilungskosten über die Sozialversicherung abgerechnet hat, sollte zudem den Regress beachten, den der Beitrag zum Regress der Sozialversicherung erklärt.

Haushaltsarbeit zählt. Der Haushaltsführungsschaden wird oft übersehen, weil keine Rechnung vorliegt. Er steht Ihnen aber auch ohne bezahlte Ersatzkraft zu. Halten Sie früh fest, welche Tätigkeiten Sie nicht mehr verrichten konnten und wie lange.

Häufige Fragen

Verdienst und Haushalt in der Praxis.

Wird der Brutto- oder der Nettoverdienst ersetzt? +

Ersetzt wird der tatsächliche Nettoausfall, also das, was Ihnen real entgangen ist. Bei Selbständigen tritt an die Stelle des Lohns der entgangene Gewinn, der durch Buchhaltung oder Gutachten belegt wird.

Bekomme ich Ersatz, obwohl meine Familie eingesprungen ist? +

Ja. Der Haushaltsführungsschaden wird abstrakt berechnet und steht Ihnen auch dann zu, wenn Angehörige die Arbeit unentgeltlich übernommen haben. Eine bezahlte Ersatzkraft ist nicht Voraussetzung.

Wie wird der Haushaltsführungsschaden berechnet? +

Anhand des entfallenen Zeitaufwands und eines fiktiven Stundensatzes für eine Ersatzkraft. Eine nachvollziehbare Aufstellung der betroffenen Tätigkeiten und der Dauer der Einschränkung ist daher zentral.

Was deckt § 1326 ABGB ab? +

Eine dauernde Verunstaltung, die das berufliche oder persönliche Fortkommen behindert, etwa auffällige Narben. Der Ersatz tritt neben Schmerzengeld und Verdienstentgang und ist gesondert zu prüfen.

Wie sichere ich künftige Erwerbsschäden? +

Drohen dauernde Folgen, die erst später sichtbar werden, kann eine Feststellungsklage die Ansprüche sichern und die Verjährung verlängern. So bleibt der Ersatz für eine spätere Erwerbsminderung gewahrt.

Themen
VerdienstentgangHaushaltsführungsschaden§ 1325 ABGB§ 1326 ABGBErwerbsminderungVermögensschadenSkiunfall

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