Die Rückwärtsfahrt der anderen Person und der eigene Beitrag sind gemeinsam zu prüfen.
Wenn die andere Person nach einem Stopp rückwärts in eine Querung fuhr und der Bereich sichtbar war, spricht das für eine genaue Prüfung dieser Bewegung. Die FIS-Regel 5 verlangt beim Einfahren und beim Start nach einem Stopp den Blick bergauf und bergab. Ihre eigene Geschwindigkeit, Fahrlinie und Reaktion bleiben ebenfalls relevant.
Nach § 1304 ABGB kann ein eigener Sorgfaltsbeitrag den Ersatz verhältnismäßig mindern. Die Beurteilung braucht daher die Beweise zum Bewegungsablauf und zur jeweiligen Reaktionsmöglichkeit.