Eine Haftungsprüfung nach EKHG und ABGB ist sinnvoll.
Bei einem Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs kommen die Haftungsregeln des EKHG in Betracht. Der Halter ist der erste Anspruchsgegner. Die FIS-Regeln helfen bei der Bewertung des Verhaltens, ersetzen aber keine Prüfung von Betrieb, Kausalität, Schaden und Mitverschulden.
Entscheidend sind die konkrete Fahrlinie, Sicht, Warnung, Geschwindigkeit, Einsatzgrund und die Verletzungsfolgen.