Unterlagen ordnen
Ordnen Sie Befunde, Rechnungen, Fotos und eine Chronologie. Die konkrete Anspruchsgrundlage lässt sich erst danach belastbar bewerten.
Wer trägt die Kosten einer Privatklinik oder Behandlung im Ausland nach einem Skiunfall? § 1325 ABGB, medizinische Notwendigkeit und Belege im Überblick.
Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt
Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle
Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).
Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.
Wo soll Ihr Erstgespräch stattfinden?
Nach einem Skiunfall wird eine Behandlung nicht immer im nächstgelegenen öffentlichen Krankenhaus fortgesetzt. Urlauber wählen manchmal eine Privatklinik oder benötigen eine Behandlung im Ausland. Die Kostenfrage hängt dann von Anspruchsgrund und medizinischer Notwendigkeit ab.
§ 1325 ABGB erfasst Heilungskosten, soweit sie durch die Verletzung verursacht und nach den Umständen vertretbar sind. Gegenüber einer eigenen Versicherung gelten zusätzlich die konkreten Vertragsbedingungen.
Drei Antworten ordnen den nächsten Schritt nach einem Skiunfall.
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Die Antwort ordnet die wichtigsten nächsten Unterlagen.
Ordnen Sie Befunde, Rechnungen, Fotos und eine Chronologie. Die konkrete Anspruchsgrundlage lässt sich erst danach belastbar bewerten.
Trennen Sie die Frage der Haftung von der Frage des Versicherungsschutzes. Sichern Sie die Kommunikation und unterschreiben Sie keine endgültige Erklärung ohne Prüfung.
Dokumentieren Sie Behandlung, Einschränkungen und die Auswirkungen auf Arbeit und Alltag. Spätere Schäden sollten nicht nur mündlich beschrieben werden.
Für den Ersatz sind Diagnose, Dringlichkeit und die konkrete Wahl der Einrichtung wichtig. Eine Privatbehandlung ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil es auch eine öffentliche Versorgung gibt. Umgekehrt genügt der Wunsch nach Komfort nicht automatisch für die volle Erstattung.
Informieren Sie den Versicherer und bei einem Anspruchsgegner die Haftpflichtversicherung möglichst früh. Bei akuter Behandlung darf die medizinische Versorgung nicht aufgeschoben werden. Halten Sie fest, warum der Transport oder die Behandlung im Ausland erforderlich war.
Ordnen Sie Rechnungen nach Behandlungsschritten und vermerken Sie bereits erhaltene Leistungen. Erstattungen durch die Krankenversicherung oder eine private Unfallversicherung müssen berücksichtigt werden. So lässt sich eine Doppelverrechnung vermeiden.
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Bei akuter Versorgung nein. Für planbare Privat- oder Auslandsbehandlungen ist eine vorherige Klärung mit dem Versicherer sinnvoll.
Nein. Die konkrete medizinische Notwendigkeit und die Angemessenheit der Kosten sind entscheidend.
Die ärztliche Begründung, Transportangebote, Rechnungen und die Kommunikation mit den Versicherern.
Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.
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