Pumptracks und Bike-Skill-Areas an Bergstationen richten sich oft an Kinder, Anfänger und Familien. Gerade deshalb müssen Linienführung, Trennung von Fußgängern, Hinweise und Wartung zusammenpassen.
Ein Sturz auf einer Welle oder eine Kollision mit Fußgängern ist nicht automatisch Betreiberhaftung. Entscheidend ist, ob das konkrete Risiko vorhersehbar und zumutbar beherrschbar war.
Aus anwaltlicher Perspektive zählen Fotos der Anlage, Beschilderung, Wartung, Kursorganisation, Helmhinweise, Zeugen und medizinische Unterlagen.