Videoaufnahmen aus einem Skikurs können Training, Unterricht und einen Unfall dokumentieren. Für die rechtliche Beurteilung kommt es auf den Zweck der Aufnahme, die erkennbaren Personen, die Information vor der Aufnahme und die geplante Verwendung an.
Eine Aufnahme zur internen Trainingsauswertung ist anders zu behandeln als ein Video, das auf der Website, in sozialen Medien oder an Dritte weitergegeben werden soll. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt eine passende Rechtsgrundlage und transparente Information. Eine Zustimmung muss freiwillig, informiert und für den konkreten Zweck erteilt werden, soweit sie die gewählte Rechtsgrundlage ist.
Dieser Beitrag behandelt Aufnahmen im Skikurs und die Trennung zwischen Kursorganisation, Unfallbeweis und Veröffentlichung. Betreiberkameras auf der Piste sowie private Helmkameras haben eigene Schwerpunkte. Dazu finden Sie den Beitrag zu Pisten- und Liftkameras.