Nach einem Skiunfall fehlen oft neutrale Zeugen. Skiline-, Liftkarten- und Drehkreuzdaten können dann helfen, Zeit, Route und letzte Liftfahrt einzugrenzen. Sie ersetzen keine rechtliche Bewertung, können aber die Rekonstruktion des Hergangs deutlich schärfen.
Rechtlich treffen zwei Ebenen aufeinander: Schadenersatz und Beweisführung nach österreichischem Recht sowie Datenschutz nach der DSGVO. Betroffene sollten deshalb nicht nur nach Screenshots suchen, sondern gezielt klären, welche Betreiber- oder Zutrittsdaten existieren und wie diese gesichert werden können.
Der Beitrag grenzt Liftkartendaten von Helmkamera, GPS und Unfallbericht ab. Vertiefend zur Video- und GPS-Spur finden Sie den Beitrag Helmkamera, GPS und Beweis nach dem Skiunfall.