Eine Rückzahlung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die versprochene Leistung nicht mehr angeboten wird, die Befristung unwirksam ist oder der Anbieter das Guthaben ohne tragfähige Grundlage ablehnt. Ob daraus tatsächlich ein Zahlungsanspruch folgt, hängt vom Vertrag und vom konkreten Ablauf ab.
Fordern Sie nicht nur allgemein „das Geld zurück“. Benennen Sie den Gutschein, das Kaufdatum, den Betrag, das Ablaufdatum, Ihre bisherige Kommunikation und die gewünschte Lösung. Wenn der Anbieter ablehnt, soll er die konkrete Vertragsklausel und die Rechtsgrundlage nennen.