Anspruch tragfähig: EKHG-Gefährdungshaftung greift, Beförderungsvertrag stärkt die Position.
Beim Sturz eines erwachsenen Fahrgastes infolge eines Betriebsfehlers (zu hohe Sesselgeschwindigkeit, fehlende Assistenz, unterlassenes Stoppen) greift die EKHG-Gefährdungshaftung unmittelbar. Sie müssen nur Schaden und Kausalität mit dem Betrieb der Anlage belegen. Der Betreiber muss ein unabwendbares Ereignis nach § 9 EKHG nachweisen, was bei Personal- oder Betriebsfehlern nach OGH-Rechtsprechung regelmäßig nicht gelingt.
Parallel stärkt der Beförderungsvertrag Ihre Position: Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB bedeutet, dass der Betreiber die Einhaltung aller Sorgfaltspflichten beweisen muss. Sichern Sie jetzt: Liftkarte aufbewahren, Pistenrettungs-Protokoll anfordern, Zeugen notieren, Fotos der Einstiegs- oder Ausstiegszone.