Unterschiedliche Aufgaben erfüllen Unfallbeweise und Nachlassunterlagen. Die Haftung betreffen Zeugenkontakte, Fotos, Rettungsbericht und frühere Aussagen des Verstorbenen. Verletzungsfolgen und Höhe werden durch Befunde, Therapieunterlagen, Einkommensnachweise und Kostenbelege gestützt. Zusätzlich klären Einantwortungsbeschluss, Inventar und Versicherungsunterlagen, gegen wen und in welchem wirtschaftlichen Umfang die Forderung durchsetzbar ist.
Eine Feststellungsklage nach § 228 ZPO kommt in Betracht, wenn weitere Unfallfolgen möglich sind und noch nicht abschließend beziffert werden können. Ein rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung muss dafür bestehen. Wesentlich sind dabei die medizinische Prognose und die passende beklagte Partei. Ein Vergleich sollte klar regeln, welche Ansprüche erledigt werden und wie mögliche Zukunftsschäden behandelt werden. Ein pauschaler Verzicht kann die spätere Durchsetzung erheblich verändern.