SKIRECHT
Tourenrecht

Almabtrieb und Viehtrieb am Wanderweg: Haftung bei Sturz, Tierkontakt und fehlender Absperrung

Almabtrieb am Wanderweg: Haftung bei Tierkontakt, Sturz, fehlender Absperrung, Besucherlenkung und Beweisen.

Ihr Rechtsanwalt, persönlich, erreichbar, erfahren

Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle

Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

17. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Beim Almabtrieb oder Viehtrieb treffen Tiere, Treiber, Besucher und Wege auf engem Raum zusammen. Kommt es zu Sturz oder Tierkontakt, ist die normale Weidebegegnung nicht der einzige Maßstab.

Rechtlich zählen Tierhalterhaftung, Veranstalterrolle, temporäre Wegsperre, Besucherlenkung und erkennbares Eigenverhalten. Die Prüfung ist stark vom konkreten Ablauf abhängig.

Aus anwaltlicher Perspektive sind Ankündigung, Absperrung, Treiberanweisungen, Fotos, Zeugen, Verletzung und Wegführung besonders wichtig.

Fall einordnen

Welche rechtliche Spur ist zuerst zu prüfen?

Drei kurze Antworten helfen bei der ersten Einordnung für Ihre Anfrage.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Was ist beim Viehtrieb zuerst zu klären?

Die erste Antwort trennt Tierkontakt, Absperrung und Besucherrolle.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Tierhalterhaftung prüfen

Bei Verletzungen durch Tiere ist § 1320 ABGB die zentrale Norm. Zu prüfen sind Verwahrung, Führung, Treiberanweisung und ob das Tier beherrschbar war.

Nächster Schritt: tierhalter ermitteln.

02

Absperrung prüfen

Bei organisiertem Viehtrieb zählen Sperre, Ausweichroute, Warnung und zeitliche Koordination. Auch Wegehalterfragen nach § 1319a ABGB können relevant werden.

Nächster Schritt: absperrung fotografieren.

03

Mitverschulden einordnen

Wer klare Sperren oder Anweisungen ignoriert, muss mit Mitverschulden nach § 1304 ABGB rechnen. Das schließt eine Betreiber- oder Tierhalterprüfung aber nicht automatisch aus.

Nächster Schritt: hinweise dokumentieren.

Aktiver Viehtrieb ist mehr als Weidevieh

Beim ruhenden Weidevieh steht oft das Verhalten von Wanderern und Tierhaltern am Almweg im Mittelpunkt. Beim Viehtrieb kommt eine organisierte, zeitlich begrenzte Risikolage dazu.

Der allgemeine alpine Rahmen ist Tourenrecht. Der bestehende Beitrag zu Kuh und Weidevieh bleibt für normale Begegnungen am Almweg relevant.

Sperre, Treiber, Veranstalter und Wegehalter

Je stärker der Viehtrieb angekündigt oder touristisch begleitet wird, desto wichtiger werden klare Absperrung, Ausweichroute und erkennbare Treiberanweisungen.

Neben § 1320 ABGB können § 1295 ABGB und bei Wegen § 1319a ABGB eine Rolle spielen. Entscheidend bleibt, wer welche Gefahr beherrschen konnte.

Welche Nachweise nach Sturz oder Stoß zählen

Sichern Sie Fotos von Tier, Weg, Absperrung, Treibern, Warnschildern und Verletzung. Wichtig sind auch Ankündigung, Uhrzeit, Zeugen, Rettungsbericht und ärztliche Befunde.

Wenn ein Veranstalter oder eine Bergbahn Besucher zum Ereignis lenkt, sollten Werbetexte, Programm und Besucherführung ebenfalls gesichert werden.

Einordnung: Hier geht es um den aktiven Almabtrieb oder Viehtrieb mit Treibern, Besucherlenkung und temporärer Sperre. Normale Begegnungen mit Weidevieh am Almweg bleiben ein eigener Beitrag.

Aktuelle Hinweise: Neue Beiträge aus dem Skirecht und Bergsportrecht sammeln wir auch im Brandauer Newsletter. Die Anmeldung ist unter brandauer-news.at möglich.

FAQ

Häufige Fragen

Welche Norm ist bei Tierkontakt zentral? +
Bei Verletzungen durch Tiere ist § 1320 ABGB besonders wichtig. Zusätzlich können Organisations- und Wegehalterfragen auftreten.
Muss ein Wanderweg immer gesperrt werden? +
Nein. Ob eine Sperre nötig war, hängt von Risiko, Sicht, Besucherfrequenz, Ausweichmöglichkeit und konkreter Organisation ab.
Welche Beweise helfen nach dem Unfall? +
Fotos, Zeugen, Aushänge, Programm, Treiberanweisungen, Rettungsbericht und Befunde sind besonders wichtig.
Themen
AlmabtriebViehtriebWanderwegTierhalterhaftungAbsperrungHaftung

Sie hatten einen Unfall?

Je früher wir die Beweislage sichern, desto besser lässt sich Ihr Anspruch durchsetzen. Rufen Sie direkt an oder schreiben Sie uns, Rückruf innerhalb eines Werktags.

Kontakt

Direkter Draht in die Kanzlei.

Anschrift

BRANDAUER Rechtsanwälte GmbH Giselakai 51 5020 Salzburg