SKIRECHT
Tourenrecht

Alpaka- und Lama-Wanderung am Berg: Haftung bei Tritt, Biss, Sturz und falscher Führung

Alpaka- und Lama-Wanderung am Berg: Tierhalterhaftung, Guidepflichten, Tritt, Biss, Sturz und Beweise.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

12. August 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Alpaka- und Lama-Wanderungen bei Bergbahnen verbinden Tierkontakt, Führung und alpines Gelände. Wenn es zu Tritt, Biss, Sturz oder Panik kommt, müssen Tierhalterrolle, Guidepflichten und Eigenverantwortung getrennt werden.

Der Fall unterscheidet sich von Weidevieh am Almweg. Hier ist der Kontakt mit dem Tier Teil eines organisierten Angebots.

Aus anwaltlicher Perspektive zählen § 1320 ABGB, Einweisung, Tierauswahl, Führleine, Gruppengröße, Kinderbegleitung, Fotos, Zeugen und Befunde.

Fall einordnen

Welche rechtliche Spur ist zuerst zu prüfen?

Drei kurze Antworten helfen bei der ersten Einordnung für Ihre Anfrage.

Sie wissen schon, dass Sie eine Anfrage stellen wollen? Direkt zum Anfrageformular.

01 Frage 1

Was ist bei der Alpaka- oder Lama-Wanderung zuerst zu klären?

Die Antwort trennt Tierhalterhaftung, Guidepflicht und Mitverschulden.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Tierhalterhaftung prüfen

§ 1320 ABGB kann wichtig sein, wenn ein Tier jemanden verletzt. Entscheidend ist, wer Halter war und ob Verwahrung, Auswahl und Führung ausreichend waren.

Nächster Schritt: Tier, Halter, Guide und Ablauf dokumentieren.

02

Guide und Gelände prüfen

Bei geführten Angeboten zählen Route, Tempo, Abstand, Leinenführung, Wetter und Hinweise an Teilnehmer. § 1299 ABGB kann bei professioneller Führung relevant werden.

Nächster Schritt: Route, Gruppe und Einweisung sichern.

03

Kinder und Gruppe einordnen

Bei Kindern kommt es auf Alter, Begleitung, Gruppengröße und klare Regeln zum Umgang mit dem Tier an. Elternangaben können relevant sein, ersetzen aber keine sichere Organisation.

Nächster Schritt: Anmeldung, Altersangaben und Fotos ordnen.

Warum organisierter Tierkontakt anders ist

Bei einer Alpaka- oder Lama-Wanderung wird der Kontakt mit dem Tier bewusst verkauft. Daraus können Schutz- und Aufklärungspflichten entstehen.

Die Prüfung beginnt bei § 1320 ABGB. Daneben sind § 1295 ABGB, § 1299 ABGB und bei Hilfspersonen § 1313a ABGB relevant. Die alpine Seite gehört zum Tourenrecht.

Tierauswahl, Führung und Teilnehmerhinweise

Nicht jedes unerwartete Tierverhalten ist beherrschbar. Trotzdem müssen Tierauswahl, Führtechnik, Abstand, Route und Hinweise zur Zielgruppe passen.

Bei Kindern, ängstlichen Teilnehmern oder engen Wegen steigen die Anforderungen an Erklärung und Gruppenführung.

Welche Unterlagen nach dem Vorfall helfen

Sichern Sie Fotos vom Tier, von Leine, Weg, Gruppe und Verletzung. Wichtig sind Buchungsunterlagen, Teilnahmebedingungen, Namen von Guide und Halter sowie ärztliche Befunde.

Auch spätere Angaben des Veranstalters zum Tierverhalten sollten schriftlich festgehalten werden.

Einordnung: Hier geht es um organisierte Alpaka- und Lama-Wanderungen. Weidevieh am Almweg, Hunde in der Gondel und allgemeine Sommerwanderungen bleiben eigene Beiträge.

Aktuelle Hinweise: Neue Beiträge aus dem Skirecht und Bergsportrecht sammeln wir auch im Brandauer Newsletter. Die Anmeldung ist unter brandauer-news.at möglich.

FAQ

Häufige Fragen

Haftet der Tierhalter automatisch nach § 1320 ABGB? +
Nein. Entscheidend ist, ob die Verwahrung und Führung des Tieres dem konkreten Risiko entsprochen haben.
Welche Rolle hat der Guide? +
Der Guide muss Teilnehmer verständlich einweisen, die Gruppe führen und erkennbare Risiken im Rahmen des Zumutbaren steuern.
Was sollten Verletzte sofort sichern? +
Fotos, Tierzuordnung, Namen von Halter und Guide, Buchungsunterlagen, Zeugen und medizinische Befunde sind wichtig.
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