Anspruch nicht vorschnell bewerten
Bei Hund in Gondel oder Bergbahnstation zählt zuerst, welche konkrete Pflicht verletzt worden sein soll. § 1320 ABGB, § 1295 ABGB und § 1304 ABGB bilden den rechtlichen Rahmen, ersetzen aber nicht die Prüfung des Einzelfalls.
Nächster Schritt: Unfallort, Zeugen, Unterlagen und medizinische Befunde sichern.