Mangel und Kontrolle prüfen
Bei Aussichtsplattform oder Skywalk zählt, ob ein konkreter Mangel oder eine ungesicherte Gefahr nachweisbar ist. Maßstab sind § 1295 ABGB, vertragliche Schutzpflichten und je nach Fall besondere Verkehrssicherungspflichten.
Nächster Schritt: Zustand, Fotos, Zeugen und Betreiberinformationen sichern.