Eine mögliche Täuschung ist von der Gewährleistung zu trennen.
Wenn ein bekannter gefährlicher Defekt verschwiegen oder der Zustand bewusst falsch dargestellt wurde, reicht der Gewährleistungsausschluss für die rechtliche Einordnung nicht aus. Anzeige, Nachrichten, Fotos und die konkreten Angaben des Verkäufers sind zu sichern.
Nächste Schritte: die Aussagen wörtlich festhalten, die Bindung unverändert verwahren und den behaupteten Defekt fachkundig dokumentieren lassen.