Bindung funktionierte, kein Anhaltspunkt für ein Verschulden des Verleihers.
Hat die Bindung normal funktioniert, fehlt ein Anhaltspunkt für ein Verschulden des Verleihers. Nicht jeder Sturz beruht auf einem Material- oder Einstellfehler. Dann richtet sich die Haftung nach den allgemeinen Regeln, etwa nach den FIS-Regeln bei einer Kollision oder nach der Eigenverantwortung bei einem Alleinsturz.
Nächste Schritte: Unfallhergang dokumentieren, eine andere Ursache prüfen und die Haftung nach den allgemeinen Regeln beurteilen lassen.