Eine österreichweite gesetzliche Helmpflicht für Erwachsene beim Skifahren existiert nicht. Auf Bundesebene fehlt eine entsprechende Vorschrift. Das österreichische Recht lässt die Entscheidung, ob Erwachsene auf der Skipiste einen Helm tragen, dem Eigenverantwortungsbereich überlassen.
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr haben in den meisten Bundesländern eigene Skigesetze oder Wintersportgesetze eine Helmpflicht normiert. Sie gilt nach aktuellem Stand in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Burgenland und Wien. In Tirol und Vorarlberg besteht keine entsprechende landesgesetzliche Helmpflicht für Kinder. Da Landesrecht sich ändern kann, empfiehlt sich im Einzelfall ein Blick in die aktuell geltende Fassung des jeweiligen Landesgesetzes.
Entscheidend für die praktische Relevanz ist, dass die bestehenden Kinder-Helmpflichten in der Regel keine Verwaltungsstrafe vorsehen. Sie sind als Schutz- und Appell-Norm konzipiert. Wer als Elternteil dafür verantwortlich ist, dass sein Kind ohne Helm fährt, riskiert damit grundsätzlich keine Verwaltungsstrafe, wohl aber zivilrechtliche Konsequenzen im Schadensfall.