Kind ab 14 grundsätzlich selbst deliktsfähig, Anspruch gegen das Kind möglich.
Ab 14 Jahren ist eine minderjährige Person grundsätzlich deliktsfähig, wenn sie die nötige Einsichtsfähigkeit hatte. Sie haftet dann nach den §§ 1293 ff ABGB wie ein Erwachsener für einen Verstoß gegen die FIS-Regeln. In der Praxis greift häufig die Haftpflichtversicherung der Familie, in der mitversicherte Kinder oft eingeschlossen sind.
Nächste Schritte: Beweise sichern, Versicherungsschutz der Familie prüfen und den Anspruch gegen die deliktsfähige Person geltend machen.