Die zehn FIS-Verhaltensregeln sind nach ständiger Rechtsprechung des OGH der anerkannte Sorgfaltsmaßstab im Verhältnis zwischen Skifahrern. Sie wurden vom Internationalen Skiverband entwickelt und entfalten keine unmittelbare gesetzliche Bindung, fungieren aber als Konkretisierung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nach § 1295 ABGB. Wer gegen eine FIS-Regel verstößt und dadurch einen anderen verletzt, handelt in aller Regel fahrlässig.
Die für Kollisionsfälle zentralen Regeln sind: Regel 1 (Rücksichtnahme, jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt), Regel 2 (Beherrschung, Geschwindigkeit und Fahrweise an Können, Gelände, Schnee, Witterung und Verkehrsdichte anpassen), Regel 3 (Wahl der Fahrspur, der von hinten oder oben kommende Skifahrer muss seine Spur so wählen, dass er den vor ihm fahrenden nicht gefährdet; der Vordere hat Vorrang), Regel 4 (Überholen mit ausreichendem Abstand) und Regel 5 (Einfahren, Anfahren und Hangaufwärtsfahren, erst nach Blick hangaufwärts und nach Vorrang für alle).
Für Pistenunfälle unter Skifahrern ist Regel 3 die praktisch wichtigste: Der von hinten oder oben Kommende trägt die Verantwortung für seine Spurwahl. Wer in einen vor ihm fahrenden Skifahrer hineinfährt, hat regelmäßig Regel 3 verletzt. Ausnahmen bestehen, wenn der Vordere abrupt den Weg versperrt oder seinerseits gegen Regel 5 (Anfahren) verstoßen hat.