Lawinenairbag, LVS-Gerät, Sonde und Schaufel sind Sicherheitsausrüstung, keine Erfolgsgarantie. Wenn ein Gerät im Ernstfall nicht funktioniert, muss genau getrennt werden: Bedienfehler, fehlende Einweisung, Wartungsmangel, Produktfehler oder Zufall.
Bei Leihgeräten kommen zusätzlich vertragliche Pflichten des Verleihers und Aufklärungspflichten hinzu. Ein Defekt kann auch Fragen nach Produkthaftung und Gewährleistung auslösen. Für Angehörige und Verletzte ist entscheidend, dass das Gerät nicht vorschnell zurückgegeben, repariert oder entsorgt wird.
Der Beitrag ergänzt bestehende Inhalte zu Skitourenhaftung. Er behandelt nicht die allgemeine Verantwortung eines Skiführers, sondern den konkreten Ausrüstungs- und Verleihfall.