Die veröffentlichte BMIMI-Liste nennt insbesondere Gesellschaftsvertrag und Firmenbuchauszug, Bilanzen der vorangegangenen drei Geschäftsjahre oder eine Anfangsbilanz sowie eine umfassende Beschreibung des Vorhabens. Dazu gehören geografische Ortsbezeichnungen, Stationsstandorte, Trassenverlauf und der Zweck der Anlage.
Für die technische und betriebliche Beurteilung verlangt das Ministerium einen Bauentwurf oder die dort genannten Planunterlagen und ein Bau- und Betriebsprogramm einschließlich Betriebsbedingungen und Beschränkungen. Hinzu kommen Projektkosten samt Firmenanboten, eine Wirtschaftlichkeitsprognose, Finanzierungsnachweise und Angaben zu betroffenen Grundstücken sowie deren Verfügbarkeit.
Je nach Projekt sind außerdem die betroffenen Gemeinden, Verkehrssituation und Parkplätze, Umwelt- und Landschaftsschutz, Rodungen, Lawinensicherheit und Nachweise zum öffentlichen Interesse darzustellen. Das BMIMI nennt als Beispiele für den öffentlichen Nutzen unter anderem Stellungnahmen aus Tourismus und Skischulen. Für vertretungsbefugte Organe führt die Liste Strafregisterbescheinigungen an, die nicht älter als drei Monate sind. Prüfen Sie die vollständige Unterlagenliste für die konkrete Anlage, statt aus dieser Zusammenfassung Vollständigkeit abzuleiten.