Bei Gegenverkehr wird die Wahrnehmbarkeit des Pistenfahrzeugs zum zentralen Beweisthema. Rundumlicht und akustisches Signal können die Erkennbarkeit verbessern. Ob sie tatsächlich eingeschaltet, hörbar und unter den damaligen Bedingungen sichtbar waren, muss für den Unfallzeitpunkt festgestellt werden.
Ebenso wichtig ist die Sichtlinie. Kuppen, Kurven, Schneefall, Dämmerung, Präparierung, Pistenbreite und andere Gäste können die Reaktionszeit verkürzen. Ein Pistenfahrzeug, das aus ausreichender Entfernung sichtbar ist, wird anders beurteilt als ein Fahrzeug, das erst hinter einer Kuppe oder in einer Engstelle auftaucht.
Die Fahrweise beider Seiten bleibt relevant. Geschwindigkeit, Fahrlinie, Abstand und die Möglichkeit zum Ausweichen sind ebenso zu dokumentieren wie die betriebliche Notwendigkeit, die genaue Fahrtrichtung und ein allfälliger Einweiser. Die Prüfung darf sich nicht auf die Frage beschränken, wer zuerst ein Warnsignal behauptet.