Informationslage klären und den konkreten Kursablauf prüfen.
War die Prothese oder Hörhilfe weder erkennbar noch mitgeteilt, lässt sich eine fehlende Anpassung allein daraus noch nicht ableiten. Maßgeblich sind der tatsächliche Ablauf, die gebuchte Leistung und die Informationen, die der Kursveranstalter erhalten hat. Eine erkennbare Gefahr musste der Veranstalter nach den Umständen berücksichtigen.
Nächste Schritte: Buchung, Kursbeschreibung, Nachrichten, Zeugen und den Unfallablauf sichern. Halten Sie außerdem fest, wann die körperliche Besonderheit erstmals erkennbar war.