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Skikurs stornieren: Krankheit, Schneemangel und Rückzahlung der Kursgebühr

Skikurs wegen Krankheit oder Schneemangel absagen: Stornokosten, Ersatztermin und Rückzahlung der Kursgebühr anhand von Vertrag und tatsächlicher Leistung prüfen.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Ski- und Alpinunfälle

Ski- und Alpinunfälle sind komplex und emotional. Ein Rechtsanwalt, den Sie kennen, von der ersten Frage bis zur Verhandlung. Hoher Praxisbezug (ehemaliger Skilehrer, Bergretter und Hundeführer).

Bei größeren Causen wird im Team gearbeitet (Rechtsanwalt, Rechtsanwaltsanwärter, juristischer Mitarbeiter). Verhandlungen bleiben aber immer Chefsache.

12. September 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ob Stornokosten geschuldet sind, hängt von der Buchung, dem Absagegrund, dem Zeitpunkt und der tatsächlich erbrachten Leistung ab. Bei Krankheit und Schneemangel gelten unterschiedliche Prüfungen.

Schnelle Einordnung

Was ist nach der Absage zu prüfen?

Beantworten Sie zwei Fragen. Die Auswertung ersetzt keine Einzelfallprüfung, zeigt aber die wichtigsten Unterlagen und den nächsten Schritt.

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01 Frage 1

Warum kann der Kurs nicht stattfinden?

Der Grund der Absage beeinflusst die Prüfung von Vertrag und Stornoregel.

Skikurs absagen

Welche Prüfung passt zu Ihrer Absage?

01

Eine Stornostaffel muss am Vertrag und am Absagezeitpunkt gemessen werden.

Vergleichen Sie Buchungsbestätigung, Stornobedingungen und den Zeitpunkt Ihrer Absage. Prüfen Sie, ob die Staffel verständlich einbezogen wurde und ob der verlangte Betrag zur konkreten Situation passt. Krankheit allein macht eine Stornoregel nicht automatisch unwirksam.

Nächster Schritt: Absage, Buchung, Zahlungsbeleg und die verlangte Berechnung geordnet sichern.

02

Eine unklare oder pauschale Stornoforderung braucht eine nachvollziehbare Prüfung.

Verlangen Sie die konkrete Vertragsgrundlage und eine nachvollziehbare Berechnung. Bei Verbraucherverträgen können insbesondere § 6 KSchG und § 879 Abs 3 ABGB relevant sein. Ob eine Klausel wirksam ist, hängt von ihrem Wortlaut, der Einbeziehung und den Umständen der Buchung ab.

Nächster Schritt: AGB-Version, Buchungsmaske und gesamte Kommunikation sichern.

03

Bei einem Ersatztermin entscheidet die konkrete Zumutbarkeit über die weitere Rückzahlung.

Dokumentieren Sie, welcher Ersatztermin, welcher Kursumfang und welche Bedingungen angeboten wurden. Eine Umbuchung kann die Rückzahlung ersetzen, wenn sie vertraglich vorgesehen und für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer zumutbar ist. Bei Änderungen von Termin, Ort oder Leistungsumfang ist eine neue Prüfung erforderlich.

Nächster Schritt: Angebot und Ihre Antwort schriftlich festhalten.

04

Bei vollständigem Kursausfall ist die nicht erbrachte Leistung der Ausgangspunkt der Rückzahlung.

Wenn die Skischule den gebuchten Kurs wegen Schneemangels oder einer Sperre nicht erbringen kann, prüfen Sie zuerst Ersatzleistung, Umbuchung und die vereinbarten Rückzahlungsbedingungen. Für bereits nicht erbrachte Leistungen darf die Skischule den gesamten Preis nicht ohne weitere Prüfung behalten. Die konkrete Abrechnung hängt vom Vertrag und dem Umfang einer Ersatzleistung ab.

Nächster Schritt: Absage der Skischule, Buchung und Zahlungsbeleg zusammentragen.

Krankheit: Was der Absagegrund rechtlich bedeutet

Eine Erkrankung oder Verletzung kann die Teilnahme unmöglich machen. Sie beendet den Vertrag über den Skikurs jedoch nicht automatisch. Entscheidend sind die vereinbarten Stornobedingungen, der Zeitpunkt der Absage und die Frage, ob der Kursplatz noch anderweitig vergeben werden konnte.

Prüfen Sie auch eine Reiserücktritts- oder Stornoversicherung. Deren Leistung richtet sich nach dem Versicherungsvertrag und den verlangten Nachweisen. Eine ärztliche Bestätigung sollte nur im erforderlichen Umfang übermittelt werden.

Bei einer kurzfristigen Absage kann die Skischule einen Ausfall haben. Nach § 1168 ABGB können bei bestimmten werkvertraglichen Konstellationen ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb eine Rolle spielen. Ob die Bestimmung unmittelbar passt, hängt vom konkreten Skischulvertrag ab.

Schneemangel: Kursausfall und Ersatztermin trennen

Bei Schneemangel ist zuerst zu klären, ob die Skischule den gebuchten Unterricht vollständig, teilweise oder an einem anderen Ort erbringen konnte. Eine bloße Verschlechterung der Schneelage ist etwas anderes als eine behördliche Sperre oder die vollständige Absage des Kurses.

Bietet die Skischule einen Ersatztermin oder eine andere Leistung an, vergleichen Sie Termin, Ort, Kursdauer, Gruppengröße und Niveau. Eine Umbuchung kann sinnvoll sein, muss aber zum gebuchten Leistungsumfang passen. Lassen Sie jede Änderung schriftlich bestätigen.

Wurde der Kurs vollständig abgesagt und keine gleichwertige Ersatzleistung erbracht, ist die nicht erbrachte Leistung Ausgangspunkt der Rückzahlungsprüfung. Eine pauschale Einbehaltung der gesamten Kursgebühr lässt sich daraus nicht ohne Weiteres ableiten.

Stornokosten: Klausel und tatsächlichen Ausfall prüfen

Eine Stornostaffel kann vorsehen, dass bei später Absage ein bestimmter Betrag anfällt. Prüfen Sie, ob die Klausel bei der Buchung wirksam einbezogen und verständlich formuliert wurde. Die AGB-Version zum Buchungszeitpunkt ist dafür wichtiger als eine spätere Website-Fassung.

Bei Verbraucherverträgen können § 6 KSchG und § 879 Abs 3 ABGB eine Rolle spielen. Eine pauschale Klausel ist nicht allein deshalb unwirksam, weil sie Stornokosten vorsieht. Umgekehrt ersetzt die Klausel keine nachvollziehbare Zuordnung zu Termin, Kursplatz und ersparten Aufwendungen.

Fordern Sie bei einer hohen Forderung die konkrete Berechnung an. Fragen Sie, welche Leistungen erspart wurden, ob der Platz neu vergeben wurde und ob eine Ersatzperson oder Umbuchung angeboten war.

Rückzahlung der Kursgebühr richtig verlangen

Beziffern Sie Ihr Begehren und unterscheiden Sie zwischen vollständiger Rückzahlung, Teilrückzahlung und Umbuchung. Nennen Sie Buchungsnummer, Kursdatum, Absagegrund und die von Ihnen gewünschte Lösung. Eine kurze Frist für die Antwort erleichtert die weitere Dokumentation.

Sichern Sie Buchungsbestätigung, Zahlungsbeleg, AGB, Absage, E-Mails, Chatverläufe und Angebote für Ersatztermine. Bei Schneemangel sind außerdem die Information zur Sperre oder Kursabsage und der tatsächliche Umfang der angebotenen Leistung relevant.

Erfolgt keine nachvollziehbare Antwort, können Sie die Forderung schriftlich wiederholen und die rechtliche Grundlage prüfen lassen. Setzen Sie keine Frist, deren Folgen Sie rechtlich nicht einschätzen können, als bloße Drohung ein.

Ersatzteilnehmer und Umbuchung

Ein Ersatzteilnehmer kann einen freien Kursplatz übernehmen, wenn die Skischule den Wechsel akzeptiert und die Person zur Gruppe passt. Alter, Können, Sprache, Gruppeneinteilung und Sicherheitsanforderungen können dabei relevant sein.

Schlagen Sie eine Ersatzperson vor Kursbeginn mit vollständigen Angaben vor. Lassen Sie sich bestätigen, ob der Wechsel kostenfrei möglich ist, wer den Beitrag bezahlt und ob eine neue Buchungsbestätigung ausgestellt wird.

Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist von einem Ersatzteilnehmer zu unterscheiden. Beide Lösungen sollten schriftlich festgehalten werden, damit später klar ist, welche Leistung geschuldet und welche Zahlung vereinbart war.

Wichtig: Krankheit, Schneemangel und eine reine Reiseänderung führen zu unterschiedlichen Prüfungen. Entscheidend bleiben Vertrag, Absagezeitpunkt, tatsächliche Leistung und die nachvollziehbare Berechnung. Diese Information ersetzt keine Prüfung der konkreten Buchung.

FAQ

Skikurs stornieren: häufige Fragen

Kann ich wegen Krankheit kostenlos stornieren? +

Nicht automatisch. Prüfen Sie Vertrag, Stornoklausel, Absagezeitpunkt und eine mögliche Stornoversicherung. Eine Erkrankung kann für die Versicherung relevant sein, hebt die Buchung gegenüber der Skischule aber nicht zwingend auf.

Bekomme ich bei Schneemangel die Kursgebühr zurück? +

Wenn der Kurs vollständig ausfällt und keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten wird, ist die Rückzahlung zu prüfen. Bei Ersatztermin, Ersatzort oder teilweise erbrachter Leistung kommt es auf den konkreten Umfang an.

Darf die Skischule immer Stornokosten verlangen? +

Das hängt von wirksam einbezogenen Bedingungen und dem konkreten Ausfall ab. Verlangen Sie bei einer pauschalen oder hohen Forderung die Vertragsgrundlage und die Berechnung.

Was soll ich mit der Kursgebühr und den Unterlagen tun? +

Sichern Sie Buchung, Zahlungsbeleg, AGB, Absage, Kommunikation und Ersatzangebote. Fordern Sie die gewünschte Rückzahlung oder Umbuchung schriftlich und beziffern Sie den Betrag.

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