Zwei zusammenhängende Unterlagenpakete sind für die anwaltliche Prüfung sinnvoll. Hergang, Beteiligte, Zeugen und medizinisch belegte Ausfallzeiten enthält die Unfallakte. Die Grundlage Ihrer Zahlungspflicht, bereits verbrauchte Anspruchszeiten, Abrechnungen und Zahlungsnachweise enthält die Lohnakte. Festzuhalten ist, welche Ersatzleistungen der Arbeitnehmer, Ihr Unternehmen oder ein Sozialversicherungsträger bereits erhalten oder geltend gemacht haben. So lässt sich bestimmen, wer welchen Anspruch verfolgen darf.
Grundsätzlich gilt nach § 1489 ABGB eine dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Der konkrete Fristenlauf des übergegangenen Anspruchs ist gesondert zu prüfen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass jede Lohnzahlung eine neue Frist eröffnet. Vor einem Vergleich müssen Anspruchsinhaber, erfasste Zeiträume, Teilzahlungen und offene Folgeschäden klar zugeordnet sein. Die Regressgrundlage, die Beweislage und die Durchsetzung der übergegangenen Forderung prüft Mag. Christopher Angerer.