Unfall in Österreich, Gegner in Österreich, österreichisches Recht und österreichische Gerichte.
Bei einem Unfall in Österreich gilt nach Art 4 Rom-II grundsätzlich österreichisches Recht. Hat auch der Unfallgegner seinen Wohnsitz in Österreich, sind die österreichischen Gerichte zuständig. Es gelten die FIS-Regeln als Sorgfaltsmaßstab und die §§ 1293 ff ABGB.
Nächste Schritte: Beweise sichern, Verschuldensfrage anwaltlich einschätzen lassen und die dreijährige Verjährungsfrist nach § 1489 ABGB beachten.