Personenschaden und Haftung zuerst prüfen.
Bei Skiwoche als Pauschalreise mit Verletzung müssen Unfallort, Rollen der Beteiligten und medizinische Folgen zuerst gesichert werden. Danach ist zu prüfen, ob § 1295 ABGB, § 1325 ABGB, Vertragspflichten oder Betreiberpflichten tragen.
Nächster Schritt: Pistenrettungsprotokoll, Fotos, Zeugen und Befunde zusammenführen.