Aufsichtspflicht prüfen
Bei organisierter Betreuung entstehen Schutzpflichten. Maßstab sind § 1295 ABGB, § 1299 ABGB und § 1313a ABGB, wenn Personal oder externe Betreuer eingesetzt werden.
Nächster Schritt: Betreuungsprogramm, Gruppengröße und Personalbesetzung sichern.