Kosten selbst getragen, direkter Anspruch gegen den Schädiger.
Kosten, die Sie selbst getragen haben und die kein Sozialversicherungsträger ersetzt hat, können Sie unmittelbar gegen den Schädiger geltend machen. Dazu zählen etwa Selbstbehalte, private Zuzahlungen oder Leistungen, die die Kasse nicht deckt. Sammeln Sie alle Belege, denn nur belegte Kosten lassen sich durchsetzen.
Nächste Schritte: alle selbst getragenen Kosten belegen, von den über die Kasse abgerechneten trennen und gegen den Schädiger geltend machen.