Sperre oder freies Gelände, zunächst Eigenverantwortung und Mitverschulden prüfen.
Bei einer gesperrten Piste oder im freien Gelände steht zunächst die Eigenverantwortung der fahrenden Person im Vordergrund. Eine Missachtung der Sperre kann Ansprüche gegen den Betreiber deutlich erschweren und ein Mitverschulden nach § 1304 ABGB begründen. Damit ist die Prüfung aber nicht automatisch beendet: Beschilderung, Zugang und die konkrete Reichweite der Sperre müssen feststehen.
Nächste Schritte: Ort und Zeitpunkt sichern, die Sperrbeschilderung fotografieren und klären, ob der Unfall trotz einer unklaren oder unzureichenden Absperrung möglich war.