Kein Strafverfahren, Ansprüche über den Zivilrechtsweg.
Ohne Strafverfahren scheidet ein Privatbeteiligtenanschluss aus. Der Schadenersatz ist dann über eine zivilrechtliche Klage gegen den Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung durchzusetzen. Prüfen lassen sollten Sie, ob doch eine Anzeige sinnvoll ist und ob die dreijährige Verjährungsfrist gewahrt bleibt.
Nächste Schritte: den Hergang und die Verletzungen dokumentieren, eine zivilrechtliche Durchsetzung prüfen und die Verjährung im Blick behalten.